Senioren-Ratgeber Landkreis Wittmund

18 Weitere Beratungseinrichtungen Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen e. V. Brückstr. 7 | 26409 Wittmund | t 04462 942333 Sozialverband VdK Geschäftsstelle in Aurich | t 04941 2772 Sozialverband Deutschland (SoVD) Beratungszentrum in Aurich | t 04941 2124 Seniorenbeirat | Seniorenrat Der Seniorenbeirat ist Ansprechpartner für alle älteren Menschen und vertritt deren Interessen gegenüber dem Rat und der Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Er wirkt mit bei der Planung und der Gestaltung von sozialen und kulturellen Veranstaltungen für Senioren und Seniorinnen, bei Bau- und Verkehrsmaßnahmen, bei Einrichtungen der Altenhilfe und vielem mehr. Seniorenrat der Samtgemeinde Esens Ansprechpartnerin Frau Kempken t 04971 9249208 Seniorenbeirat Holtriem Ansprechpartner Herr Georg Willms t 04977 644 Seniorenbeirat der Stadt Wittmund Ansprechpartner Herr Reiner Decker t 04462 4754 reiner.decker@ewetel.net Rechtsberatung Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, sich kostenlos beraten zu lassen. In allgemeinen Rechtsfragen erhalten Sie Beratung beim Amtsgericht Wittmund, t 04462 91920. Bei speziellen Rechtsfragen kann das Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für ein außergerichtliches Verfahren ausstellen, mit dem Sie Rechtsberatung von einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl in Anspruch nehmen können. Für ein eventuelles gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | Patientenverfügung Rechtliche Betreuung Menschen haben das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und / oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. Für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, gibt es die Möglichkeit mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung eine Person ihres Vertrauens zu bevollmächtigen bzw. über das Gericht bestellen zu lassen. Desweiteren können sie mit einer Patientenverfügung in jeder Phase ihres Lebens bestimmen, welche ärztlichen Maßnahmen gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztlichen Maßnahmen verzichtet werden soll. Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an: • Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sie eine Vertrauensperson mit der Regelung ihrer Angelegenheiten beauftragen, wenn sie selbst in Folge von Unfall, Krankheit oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie legen den Umfang der von Ihnen gewünschten Vertretung selbst fest. • Betreuungsverfügung Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Betreuungsgericht bestimmte Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein

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