Senioren-Ratgeber Landkreis Wittmund

Senioren-Ratgeber 6. AUSGABE 2024

2 Kreisverband Wittmund e. V. DRK Sozialstation Ihr ambulanter Pflegedienst Pflegeversicherungsleistungen Behandlungspflege Tagespflege Pflegeberatung Kostenberatung für Angehörige Haushaltsweiterführung Hausnotrufsystem Familienentlastungsdienst für Demente Verhinderungspflege im gesamten Landkreis Tagesstätte Wittmund für psychisch erkrankte Menschen Finkenburgstraße 9 · 26409 Wittmund Telefon 04462 4030 · Fax 04462 23510 sozialstation@drk-wittmund.de www.drk-wittmund.de 24 Stunden erreichbar

3 ein neu aufgelegter Senioren-Ratgeber ist erschienen. Er ist, mehr denn je, ein Wegweiser, der alle wichtigen Informationen über bestehende Beratungsmöglichkeiten, gesetzlich geregelte Sozialleistungen und sonstige Ansprüche bereithält. Alle bekannten Angebote für Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sowie zu Fragen des Wohnens und der Freizeitgestaltung im Alter werden aufgezeigt und die direkten Ansprechpartner hier im Kreisgebiet genannt. Machen Sie von diesem breit gefächerten Informationsangebot regen Gebrauch, kann ich da nur raten. Ich freue mich als Landrat und Chef der Kreisbehörde, Ihnen mit der vorliegenden Broschüre die nunmehr sechste Auflage des Seniorenratgebers für den Landkreis Wittmund präsentieren zu können. Das Alter entwickelt sich heutzutage zu einem vielschichtigen und oft auch langen Lebensabschnitt, der zunehmend als positiv und lebenswert erfahren werden kann. Die Menschen sind heute bis ins hohe Alter mobil und aktiv, reisen viel. Sie wollen weitestgehend selbständig und selbstbestimmt ihren letzten Lebensabschnitt gestalten. Männer und Frauen genießen ihr Leben und gestalten die Entwicklung unserer Gesellschaft auch durch freiwilliges Engagement vor Ort maßgeblich mit. Sie sind so eine unentbehrliche Stütze für das Gemeinwesen. Daneben gibt es aber auch zahlreiche Seniorinnen und Senioren, die einen akuten Bedarf an Unterstützungs-, Hilfs- und Pflegeleistungen haben. Für diesen Personenkreis und deren pflegende Angehörige enthält der Ratgeber notwendige Informationen, um den Pflegealltag gut gestalten zu können. An diese unterschiedlichen Zielgruppen wendet sich unser runderneuerter Seniorenratgeber, diesmal entstanden unter der Regie des BVB-Verlages in Nordhorn. Diesem und unseren Mitarbeitern des Senioren- und Pflegestützpunktes, künftig in der Beratungsstelle unweit des Wittmunder Marktplatzes anzutreffen (ehemalige OLB), danke ich für die Erstellung dieses gelungenen Ratgebers. Allerbest, Ihr Landrat Holger Heymann Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, leev Lü, © oneinchpunch - Fotolia.com

4 Menü-Service für jedes Alter

5 Inhaltsverzeichnis Impressum Grußwort ���������������������������������������������� 3 Inhaltsverzeichnis / Impressum ��� 5 Vorstellung Senioren- und Pflegestützpunkt ������������������������������� 6 Aktiv im Alter �������������������������������������� 7 Begegnungsstätten ������������������������������ 9 Volkshochschule und Musikschule ��� 10 Ehrenamtsagentur ����������������������������� 10 Repair Café in Wittmund ������������������� 10 Landkreis Wittmund spricht Plattdeutsch �������������������������� 11 KreisLandFrauenVerband Wittmund e. V. ����������������������������������� 11 Heimatvereine ����������������������������������� 11 Theater ���������������������������������������������� 11 Kombinationsleistungen ��������������������� 28 Verhinderungspflege �������������������������� 28 Kurzzeitpflege ������������������������������������� 29 Angebote zur Unterstützung im Alltag ��������������������� 30 Tagespflege ����������������������������������������� 30 Vollstationäre Pflege �������������������������� 31 Pflegehilfsmittel ��������������������������������� 31 Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) ��� 31 Wohnraumanpassung ������������������������ 31 Pflegekurse ����������������������������������������� 31 Beruf und Pflege ��������������������������������� 32 Rentenbeiträge ����������������������������������� 32 Unfallversicherung ����������������������������� 32 Ambulante Hilfen zur Unterstützung bei der häuslichen Versorgung und Pflege �����������������������33 Pflegedienste �������������������������������������� 35 Pflege-Notruftelefon Niedersachsen ��� 36 Beschwerdestelle Pflege �������������������� 36 Teilstationäre Angebote ��������������������� 36 Kurzzeitpflege ������������������������������������� 36 Tagespflege ����������������������������������������� 36 Nachtpflege ���������������������������������������� 37 Private Pflegeberatung ���������������������� 37 Essen auf Rädern | Mahlzeitendienste ��� 39 Tafeln �������������������������������������������������� 39 Hausnotrufsystem ������������������������������ 41 Fahrdienste für Rollstuhlfahrer/innen �� 41 Hospiz-Dienst ������������������������������������� 41 Café für Trauernde „Lichtung“ ����������� 43 Blindenzeitung ������������������������������������ 43 Hilfen für Demenzerkrankte ��������������� 43 Wohnen im Alter ��������������������������������45 Altenwohnungen �������������������������������� 47 Betreutes Wohnen ����������������������������� 47 Alten- und Pflegeheime ��������������������� 48 Notizen �������������������������������������������������50 Sport und Bewegung ������������������������� 11 Kirchengemeinden ���������������������������� 13 Selbsthilfegruppen ���������������������������� 13 Information und Beratung ��������� 15 Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Wittmund �������������������������� 16 Fachbereich Jugend und Soziales (Sozialamt) ����������������������������������������� 16 Fachbereich Gesundheit (Gesundheitsamt) ������������������������������ 16 Beauftragter für Menschen mit Behinderungen ��������������������������� 17 Behindertenbeirat ����������������������������� 17 Die Wohlfahrtsverbände ������������������� 17 Weitere Beratungseinrichtungen ������ 18 Seniorenbeirat | Seniorenrat ������������ 18 Rechtsberatung ��������������������������������� 18 Notfallmappe ������������������������������������� 19 Rentenberatung �������������������������������� 20 Schuldner- und Insolvenzberatung ��� 20 Gesetzliche Sozialleistungen und sonstige Ansprüche �������������� 21 Bürgergeld (Sozialgesetzbuch II) ������� 22 Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) ������� 22 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ��������������������������� 23 Landesblindengeld ���������������������������� 23 Wohngeld ������������������������������������������ 24 Wohnberechtigungsschein ���������������� 24 Schwerbehindertenausweis �������������� 24 Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren ����������������������� 25 Telefongebühren-Ermäßigung oder -Befreiung (Sozialtarif) �������������� 25 Leistungen der Krankenkassen ���������� 25 Leistungen der Pflegekassen ������������� 27 Pflegegeld ������������������������������������������ 28 Ambulante Pflegesachleistungen ������ 28 Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2023 Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (elementarchlorfrei) hergestellt. Friedrichstraße 4 | 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 | Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de | www.bvb-verlag.de

6 Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist 2014 aus dem damaligen Seniorenservicebüro und dem Pflegestützpunkt entstanden. Er ist angesiedelt beim Landkreiskreis Wittmund im Fachbereich Steuerung und Kreisentwickelung, Am Markt 8. Gefördert wird er durch das Land Niedersachsen und die Pflegekassen. Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist mit dem Kooperationspartner der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Wittmund, Ansprechpartner für Pflegebedürftige und deren Angehörige ebenso wie für sonstige interessierte Personen. Zu den Aufgaben des Senioren- und Pflegestützpunktes gehört die Beratung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehöriger genauso wie die Vermittlung von Alltagsbegleitern, die Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger im Bereich DUO oder Angeboten zur Alltags- und Freizeitgestaltung. Während Fragen zur Pflege, zur Wohnraumanpassung oder zu Betreuungsangeboten beim Pflegestützpunkt des Landkreis Wittmund im Haus der Ehrenamtsagentur beantwortet werden, werden Alltagsbegleiter qualifiziert und vermittelt sowie Angebote für Senioren vorgehalten durch den Seniorenservice bei der Arbeiterwohlfahrt in der Friedenstraße 16 in Wittmund. Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden z. B. durch eine schwere Krankheit oder einfach durch das Älterwerden. Tritt diese Situation ein, ist es wichtig kompetente Hilfe zu erhalten um weiterhin den Alltag selbständig und selbstbestimmt zu gestalten. Der Senioren- und Pflegestützpunkt berät Betroffene und Angehörige rund um das Thema Gesundheit und Pflege. In Gesprächen wird der individuelle Unterstützungsbedarf festgestellt und es werden lösungsorientierte Möglichkeiten aufgezeigt. Unser Ziel ist es, dass ältere Menschen solange wie möglich gut versorgt und sicher in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Auf der anderen Seite informiert er interessierte Menschen über die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Ehrenamtliche können sich zum Seniorenbegleiter ausbilden lassen und anschließend durch die Vermittlung der AWO im häuslichen Bereich der Betroffenen eingesetzt werden. Vielfältige Angebote für Senioren werden vorgehalten. Alle Beratungen und Informationen sind neutral, kostenfrei und vertraulich und finden im Senioren- und Pflegestützpunkt statt. Auf Wunsch können auch Hausbesuche durchgeführt werden. Zusätzlich werden Sprechstunden in verschiedenen Gemeinden angeboten. Termine erfragen Sie bitte im Senioren- und Pflegestützpunkt. Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Wittmund Am Markt 8 | 26409 Wittmund t 04462 86-1366 oder -1367 spn@lk.wittmund.de AWO Kreisverband Wittmund Friedenstr. 16 | 26409 Wittmund t 04462 6634 Durch unsere vertrauensvolle Beratung hoffen wir, Sie gut und entlastend zu informieren. Vorstellung Senioren- und Pflegestützpunkt

7 Aktiv im Alter

8 Wilhelmshaven - Wittmund - Sande - Oldenburg Tel. 04462 / 20 45 80 · www.gebauer-hilft.de Hilfsmittel-Experten seit 1921 100 JAHRE Apotheken vor Ort Sanitätshäuser Seit über 40 Jahren für Sie da… Kompetente Beratung auch in den Bereichen alternative Medizin, Ernährung und p egende Kosmetik. Almuth Sommer, Henning Giesler und Team Öffnungszeiten: Mo. bis Sa. 8.30–13.00 Uhr; Mo./Di./Do./Fr. 14.30–18.30 Uhr Almuth Sommer e.K. · Nordener Straße 4a, 26556 Westerholt Tel. 04975 606 · info@apotheke-holtriem.de Apotheke Holtriem

9 Im neuen Lebensabschnitt hat man endlich die Zeit, um seine Freizeit so zu gestalten, wie man es gerne möchte. Es stehen im Landkreis Wittmund vielfältige Angebote für Körper und Geist zur Verfügung, die den individuellen Bedürfnissen nach Kommunikation, Aktivität, Bildung, Information und zwangloser Begegnung dienen. Begegnungsstätten Mehrgenerationenhaus „Im Giebel“ Das Mehrgenerationenhaus „Im Giebel“ in der Trägerschaft des AWO-Kreisverbandes Wittmund ist die Anlaufstelle für Bürger aller Generationen aus dem gesamten Landkreis Wittmund. Hier trifft man sich, klönt oder unternimmt etwas miteinander. Ein vielfältiges Angebot bietet Abwechslung, Beratung, Bildung und mehr. Eine große Anzahl von Räumen steht zur Nutzung zur Verfügung und jeder kann sich hier mit ganz speziellen Angeboten einbringen. Die Räumlichkeiten stehen auch Gruppen und Vereinen zur Verfügung. Schauen Sie einfach mal rein oder arbeiten Sie auch gerne ehrenamtlich mit. MGH „Im Giebel“ Westerstr. 12 | 26427 Esens | t 04971 947430 Treff am Sonneneck Treff am Sonneneck in der Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Wittmund ist ein Generationentreffpunkt. In zentraler Lage bietet der Treffpunkt jüngeren und älteren Menschen einen Platz, wo soziale Kontakte gepflegt und © oneinchpunch - Fotolia.com Informationen ausgetauscht werden können. In barrierefreien Räumen bietet das Deutsche Rote Kreuz eine Vielzahl von Veranstaltungen an. Der monatliche Veranstaltungskalender ist im Internet einzusehen. Treff am Sonneneck Karl-Bösch-Platz 4 | 26409 Wittmund Frau Margret Holzke | t 04462 5593 | 04462 2098970 margret-holzke@googlemail.com www.drk-wittmund.de/ueber-uns/aktuelles/ veranstaltungskalender-treff-am-sonneneck.html Sniederhus Eigentümerin des Gebäudes „Sniederhus“ am Kirchplatz ist das Kuratorium für Altenhilfe e. V. Seit dem 01.04.2021 ist die Stadt Wittmund Mieterin des Gebäudes und hat zum 01.07.2021 einen Nutzungsvertrag mit der Selbsthilfekontaktstelle Wittmund-Wilhelmshaven abgeschlossen. Seitdem wird das Sniederhus vorwiegend für die Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle Wittmund-Wilhelmshaven genutzt. Die Selbsthilfekontaktstelle ist ein Trägerverein von ca. 50 Selbsthilfegruppen im Landkreis Wittmund und ca. 100 Gruppen in Wilhelmshaven mit insgesamt ca. 4.300 Gruppenmitgliedern. Die Themenbereiche sind breit gefächert. So werden Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen bis hin zu Problemen bei einer Trennung und / oder Scheidung oder bei Zwangsängsten thematisiert.

10 Aber: Es wird auch weiterhin die Seniorenarbeit vor Ort betrieben, sodass das Haus zwei- bis dreimal in der Woche als Treffpunkt für Veranstaltungen des Kuratoriums für Altenhilfe e. V. genutzt wird, wie z. B. für Lesungen, Spielnachmittage oder zum gemeinsamen Tee trinken und Kuchen essen. Auch die Mitglieder des Besuchsdienstes Wittmund nutzen regelmäßig die Räumlichkeiten für ihre Treffen. „Sniederhus“ Am Kirchplatz 5 | 26409 Wittmund Ansprechpartner: Herr M. Schrage Fachdienstleiter Generationen | Sport u. Kultur Rathaus der Stadt Wittmund | Zimmer 215 | 1. OG Kurt-Schwitters-Platz 1 | 26409 Wittmund t 04462 983-214 meino.schrage@stadt.wittmund.de Volkshochschule und Musikschule Bildung und Kultur bilden auch im Alter eine Chance sich persönlich, sozial und gesellschaftlich weiterzuentwickeln und sein Leben abwechslungsreich zu gestalten. Zahlreiche Lernmöglichkeiten und Kulturangebote stehen heute zur Auswahl, aus denen Sie sich das Passende heraussuchen können. Volkshochschule und Musikschule Friesland-Wittmund Breslauer Str. 19 | 26409 Wittmund t 04462 86-3300 | www.vhs-frieslandwittmund.de Weitere Bildungsträger halten auch Angebote vor: Ländliche Erwachsenenbildung LEB Südeweg 2 | 26607 Aurich-Sandhorst t 04941 986542 Auch Studieren ist im Alter möglich. Erkundigen Sie sich im Internet auf: www.senioren-studium.de oder bei im Akademischer Verein der Senioren in Deutschland (AVDS) unter www.avds.de Ehrenamtsagentur Senioren verfügen über kostbare Güter: Erfahrung und Zeit. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der erworbenen Lebenserfahrung ist das Engagement von Senioren besonders wertvoll. Denn auch andere können von diesen Ressourcen profitieren. Vielleicht haben Sie sich ja auch schon mal überlegt, etwas freie Zeit anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. Ehrenamtsagentur des Landkreises Wittmund Am Markt 8 | 26409 Wittmund | t 04462 86-1112 Repair Café in Wittmund Reparieren statt Wegwerfen: Ehrenamtliche Reparateure unterstützen die Besucher dabei, Defekte an mitgebrachten Gebrauchsgegenständen zu untersuchen und im besten Falle gemeinsam zu reparieren. Für Reparaturen aus den Bereichen Elektronik, Textil, Holz, Spielzeug, Fahrrad, PC und vielen mehr stehen Reparaturfachkundige und Werkzeuge vor Ort bereit. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt – repariert wird hier in entspannter, gemütlicher Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen. Jugendwerkstatt der VHS Friesland-Wittmund Breslauer Str. 19–21 | 26409 Wittmund Termine unter www.reparatur-initiativen.de/ repair-cafe-wittmund

11 Landkreis Wittmund spricht Plattdeutsch Sie möchten gerne etwas mehr über Ostfriesland und über die plattdeutsche Sprache erfahren? Die ehrenamtlichen Plattdeutschbeauftragten des Landkreis sind: Herr Karl-Heinz de Wall Kampstr. 3 | 26409 Wittmund-Leerhafe t 04462 4579 | karl-heinz.de_wall@ewe.net Herr Helmut Janssen Osterhammerweg 3 a | 26556 Utarp t 04975 7156 | htbauke@t-online.de Sie beraten, helfen und informieren z. B. wenn Sie Plattdeutsch lernen oder schreiben lernen möchten oder mit Ihren Kindern Plattdeutsch sprechen möchten oder wenn Sie sonst irgendwelche Fragen zum Plattdeutschen haben. Weitere Informationen zu Plattdeutsch erhalten Sie hier: Ostfriesische L andschaft: http://platt.ostfriesischelandschaft.de KreisLandFrauenVerband Wittmund e. V. Die Landfrauen bieten Informationen, Bildung, Reisen und Unterhaltung für alle Frauen, die auf dem Land leben. Unabhängig vom Alter und Beruf. Die Ortsvereine finden Sie im Internet unter: www.landfrauen-harlingerland.de Heimatvereine Im Landkreis Wittmund gibt es eine große Anzahl von Heimatvereinen, die die Geschichte der ostfriesischen Heimat in vielfältiger Art und Weise präsentiert. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Gemeinden / Kommunen. Theater Die Landesbühne Niedersachsen Nord ist ein 1952 gegründetes Theater mit Standort in Wilhelmshaven. Zu der Besonderheit des Hauses zählt, dass es nicht nur Wilhelmshaven mit Theaterkunst versorgt, sondern darüber hinaus auch ein großes Spielgebiet im ländlichen Raum vorhält. So finden regelmäßig Aufführungen in Esens und Wittmund statt. Weitere Informationen zu den aktuellen Spielplänen erhalten Sie bei: Landesbühne Niedersachsen Virchowstr. 44 | 26382 Wilhelmshaven t 04421 940115 | www.landesbuehne-nord.de In vielen Gemeinden gibt es plattdeutsche Theatergruppen, die regelmäßig plattdeutsche Theaterstücke aufführen. Nähere Informationen erhalten Sie in den Gemeinden oder Städten. Sport und Bewegung Durch Sport und Bewegung kann vielen Krankheiten vorgebeugt werden und es kann helfen bereits bestehende Erkrankungen zu mildern. Insbesondere im Alter ist es wichtig auf seinen Körper zu achten und sich fit zu halten. Einfache Sportarten, wie Schwimmen, Wandern, Radfahren oder Tanzen machen Spaß und halten gesund. Gemeinsam mit anderen Menschen gibt es viele Wege sich zu betätigen. Ihre zuständige Krankenkasse informiert Sie zu Maßnahmen der Gesundheitsprävention. Wenn Sie auf der Suche nach Sport- und Bewegungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe sind, informiert Sie der Kreisportbund gerne darüber. Kreissportbund Wittmund e. V. Hauptstr. 1 | 26409 Wittmund | t 04973 913753 www.ksb-wittmund.de oder rufen Sie bei den örtlichen Sportvereinen an und informieren sich über die Angebote.

12 © Stefan Körber - Fotolia.com sven.roepkes@bestattungbest.de · www.bestattungbest.de Middels: 04947 5249 Esens: 04971 4000 Hage: 04931 9757130 Mobil: 01520 2078688 Bestattung Best Inh. Sven Röpkes Esenser Str. 314 26607 Aurich Hauptstraße 20 26524 Hage Am Markt 18 26427 Esens Seit 1904 Inh. Carl-Heinz Eilts Telefon: 0 44 62 / 205090 · Handy: 0178 / 4 08 11 79 · E-Mail: eilts@bestatter-taddiken.de Jederzeit für Sie erreichbar! BESTATTUNGSINSTITUT TADDIKEN Ihre Bestatter vor Ort

13 Kirchengemeinden Wenn Sie gern unter Menschen sind, Gesprächspartner und Geselligkeit suchen, so finden Sie Seniorenkreise und -treffpunkte in den verschiedenen Kirchengemeinden. Weitere Informationen erhalten Sie direkt in Ihrer Kirchengemeinde. Evangelisch-lutherische Kirchengemeinden • Ardorf, Asel, Carolinensiel, Eggelingen, Funnix-Berdum, Wittmund Regionales Kirchenbüro Wittmund | t 04462 2046880 • Ochtersum, Westerholt Regionales Kirchenbüro Holtriem | t 04975 650 • Burhafe, Blersum, Buttforde, Dunum, Esens, Fulkum, Langeoog, Stedesdorf, Werdum Regionales Kirchenbüro Küste | t 04971 919736 • Etzel, Friedeburg, Horsten, Marx, Reepsholt Regionales Kirchenbüro Südkreis | t 04422 5067190 • Blomberg - Neuschoo | t 04977 212 • Leerhafe | t 04462 5396 • Spiekeroog | t 04476 257 Katholische Kirchengemeinden Esens | t 04971 4536 Wittmund | t 04462 5374 Ev. methodistische Kirchengemeinde Neuschoo t 04975 504 Ev-freikirchliche Gemeinde Esens t 04971 6999129 Neuapostolische Kirchengemeinde Esens t 04971 5286 Neuapostolische Kirchengemeinde Neuschoo t 04929 915 180 Selbsthilfegruppen Selbsthilfekontaktstelle Wittmund-Wilhelmshaven Aufgaben und Funktion der Selbsthilfekontaktstelle: • Anlaufstelle und Orientierungshilfe für Betroffene zur Information und Beratung bezüglich der Möglichkeit in der Selbsthilfe • Vermittlungsagentur für Betroffene in eine geeignete Gruppe • Koordination, Beratung und Vernetzung der Selbshilfegruppen • Gründungshilfe für neue Gruppen © wavebreakmedia - shutterstock.com

14 • Verbindungseinheit zwischen Selbsthilfegruppen als „Fachlaien“ und den Professionellen im Gesundheits- und Sozialwesen • Lotsenfunktion durch das Angebot örtlicher Beratungs- und Hilfsangebote • Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit • Interessenvertretung der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialbereich auf örtlicher und überörtlicher Ebene Informationen über zahlreiche im Landkreis Wittmund bestehenden Gruppen sowie die jeweiligen Ansprechpartner erhalten Sie bei: Selbsthilfekontaktstelle Wittmund-Wilhelmshaven Standort Wittmund Am Kirchplatz 5 | 26409 Wittmund Di. – Do.: 09:00 – 12:00 Uhr Mi.: 14:00 – 17:00 Uhr t 04462 9238420 www.selbsthilfekontaktstelle-whv.de Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) des Paritätischen Wohlfahrtsverband in Aurich (landkreisübergreifend tätig) t 04941 9394-14 Im gesamten Landkreis gibt es des Weiteren eine große Anzahl an Vereinen und Verbänden, die zahlreiche Angebote vorhalten und sich auch über eine ehrenamtliche Mitarbeit freuen. Weitere Adressen und Kontaktdaten erhalten Sie bei Ihrer Kommune. © Prostock-studio - shutterstock.com Ihre Bestatter vor Ort

15 Information und Beratung

16 Eine Vielzahl von Einrichtungen und Diensten in unserem Landkreis berät und informiert ältere Menschen und deren Angehörige in Lebens-, Alters- und Sozialfragen. Sie unterstützen bei Antragstellungen und vermitteln Hilfsangebote. Die Beratung findet in der jeweiligen Institution statt, sie kann aber auch telefonisch erfolgen oder wird in Ihrer Wohnung durchgeführt. Die Beratungen sind kostenlos. Welche / r Ansprechpartner / in gewählt wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zuständigkeiten und Möglichkeiten soll Ihnen dieser Ratgeber aufzeigen. Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Wittmund Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist mit dem Kooperationspartner der AWO, Kreisverband Wittmund, Ansprechpartner für ältere Menschen und deren Angehörige. Er bietet Informationen und Beratungen zu einer Fülle von Themen und das aus einer Hand. Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte erhält ebenso Rat, wie diejenigen, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten wollen. Auch wer Angebote zur Alltags- und Freizeitgestaltung in seiner Umgebung sucht, bekommt hier Auskunft. Und wer Fragen und Anliegen rund um das Thema Pflege hat, wird kompetent beraten. Das gilt für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige, Nachbarn sowie Betreuer. Sie erreichen den Senioren- und Pflegestützpunktunter folgender Adresse: Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Wittmund Am Markt 8 | 26409 Wittmund t 04462 86-1366 o. 86-1367 | spn@lk.wittmund.de Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 08:30 – 12:30 Uhr und zusätzlich Do.: 14:15 – 15:45 Uhr und nach Vereinbarung AWO Kreisverband Wittmund Friedenstr. 16 | 26409 Wittmund t 04462 6634 Fachbereich Jugend und Soziales (Sozialamt) Viele ältere Menschen scheuen sich, über ihre finanziellen Probleme mit fremden Personen zu sprechen. Sie sind verunsichert und wissen oft nicht, an wen sie sich wenden sollen, wenn Hilfe nötig ist oder rechtliche Ansprüche in Frage kommen. Grundsicherung und Sozialhilfe sind keine Almosen, sondern sie sind Ihr gutes Recht und können bei gegebenen Voraussetzungen Ihren Lebensunterhalt sicherstellen bzw. in besonderen Bedarfssituationen zusätzliche Leistungen gewähren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend und Soziales des Landkreises stehen Ihnen gerne für Beratung und Hilfen in persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Den Fachbereich Jugend und Soziales erreichen Sie unter folgender Adresse: Landkreis Wittmund Fachbereich Jugend und Soziales Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1326 Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 08:30 – 12:30 Uhr und zusätzlich Donnerstag: 14:15– 15:45 Uhr Fachbereich Gesundheit (Gesundheitsamt) Der Sozialpsychiatrische Dienst des Fachbereiches Gesundheit ist ist ein wesentlicher Teil der gemeindenahen Versorgung psychisch Kranker. Er bietet Beratung, Betreuung und Hilfe bei seelischen Problemen und psychischen Erkrankungen. Das Angebot richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Angehörige und alle anderen Personen, die mit psychisch erkrankten Menschen zu tun haben. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Eine ärztliche Behandlung kann nicht durchgeführt werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim:

17 Landkreis Wittmund Fachbereich Gesundheit | Sozialpsychiatrischer Dienst Dohuser Weg 10 b | 26409 Wittmund t 04462 86-1518 (Vermittlung) Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 08:30 – 12:30 Uhr zusätzlich Do.: 14:15 – 15:45 Uhr Beauftragter für Menschen mit Behinderungen Behindertenbeauftragter / Behindertenbeirat Zu den Aufgaben des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen gehört in erster Linie die Beratung von Betroffenen sowie von Selbsthilfegruppen und anderen im Bereich der Behindertenarbeit tätigen Diensten und Organisationen. Der Behindertenbeauftragte stellt für Menschen mit einer Behinderung und deren Angehörige insbesondere eine Anlaufstelle vor Ort mit Lotsenfunktion dar, um Ratsuchende an die zuständigen Stellen weiterzuleiten oder den Kontakt hierzu herzustellen. Dies kann beispielsweise bei folgenden Fragen der Fall sein: • Wo und wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? • Was muss ich tun, um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen? • Wo kann ich als Mensch mit einer Behinderung die erforderlichen Hilfen oder Unterstützung beantragen? Der Behindertenbeauftragte ist auch Mitglied im Behindertenbeirat des Landkreises Herr Kirchhoff | t 04462 86-1380 hans-guenther.kirchhoff@lk.wittmund.de Behindertenbeirat Aufgabe des Beirates ist es, die Menschen im Landkreis Wittmund bei der Verwirklichung der Zielsetzung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes zu unterstützen. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Der Behindertenbeirat informiert die Bevölkerung über Belange behinderter Menschen und wirkt beratend bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Landkreises mit, die Menschen mit Behinderungen betreffen oder betreffen könnten. Kontakt Frau Weinmann | t 04467 910837 Die Wohlfahrtsverbände Wohlfahrtsverbände sind auf vielen Gebieten sozialer Arbeit tätig und bieten ein breitgefächertes Angebot an Beratung, Hilfe und Unterstützung. Die Wohlfahrtsverbände erreichen Sie unter folgenden Adressen: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wittmund Friedenstr. 16 | 26409 Wittmund | t 04462 6634 Caritas-Verband Bollwerkstr. 43 | 26725 Emden | t 04921 28620 Ansprechpartner in Wittmund: • Katholisches Pfarrbüro St. Bonifatius t 04462 5374 Deutsches Rotes Kreuz | Kreisverband Wittmund Mühlenstr 27 a | 26409 Wittmund t 04462 5414 und 04462 4030 Diakonisches Werk Drostenstr. 14 | 26409 Wittmund | t 04462 880950 Paritätischer Wohlfahrtsverband Wittmund Wallstr. 26 t | 26409 Wittmund | t 04462 6533

18 Weitere Beratungseinrichtungen Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen e. V. Brückstr. 7 | 26409 Wittmund | t 04462 942333 Sozialverband VdK Geschäftsstelle in Aurich | t 04941 2772 Sozialverband Deutschland (SoVD) Beratungszentrum in Aurich | t 04941 2124 Seniorenbeirat | Seniorenrat Der Seniorenbeirat ist Ansprechpartner für alle älteren Menschen und vertritt deren Interessen gegenüber dem Rat und der Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Er wirkt mit bei der Planung und der Gestaltung von sozialen und kulturellen Veranstaltungen für Senioren und Seniorinnen, bei Bau- und Verkehrsmaßnahmen, bei Einrichtungen der Altenhilfe und vielem mehr. Seniorenrat der Samtgemeinde Esens Ansprechpartnerin Frau Kempken t 04971 9249208 Seniorenbeirat Holtriem Ansprechpartner Herr Georg Willms t 04977 644 Seniorenbeirat der Stadt Wittmund Ansprechpartner Herr Reiner Decker t 04462 4754 reiner.decker@ewetel.net Rechtsberatung Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, sich kostenlos beraten zu lassen. In allgemeinen Rechtsfragen erhalten Sie Beratung beim Amtsgericht Wittmund, t 04462 91920. Bei speziellen Rechtsfragen kann das Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für ein außergerichtliches Verfahren ausstellen, mit dem Sie Rechtsberatung von einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl in Anspruch nehmen können. Für ein eventuelles gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | Patientenverfügung Rechtliche Betreuung Menschen haben das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und / oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. Für Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, gibt es die Möglichkeit mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung eine Person ihres Vertrauens zu bevollmächtigen bzw. über das Gericht bestellen zu lassen. Desweiteren können sie mit einer Patientenverfügung in jeder Phase ihres Lebens bestimmen, welche ärztlichen Maßnahmen gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztlichen Maßnahmen verzichtet werden soll. Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an: • Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sie eine Vertrauensperson mit der Regelung ihrer Angelegenheiten beauftragen, wenn sie selbst in Folge von Unfall, Krankheit oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie legen den Umfang der von Ihnen gewünschten Vertretung selbst fest. • Betreuungsverfügung Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Betreuungsgericht bestimmte Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein

© Seventyfour - AdobeStock.com 19 solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss. Hilfsbedürftige Personen können Unterstützung durch einen Betreuer erhalten, der ihre Angelegenheiten in einem gerichtlich genau festgelegten Aufgabenkreis rechtlich erfüllt. In der Betreuungsverfügung können sie bestimmen wer mit ihrer Betreuung beauftragt werden soll. Sie können aber auch festlegen wer keinesfalls für diese Aufgaben in Betracht gezogen werden soll. • Patientenverfügung Eine Patientenverfügung ist eine Handlungsanweisung an ihren behandelnden Arzt für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit. Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, ob und in welchem Umfang in bestimmten näher umrissenen Krankheitssituationen medizinische Maßnahmen eingesetzt oder unterlassen werden sollen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Auskunft zu o. g. Informationen erhalten Sie bei folgenden Adressen: Betreuungsstelle des Landkreises Wittmund Dohuser Weg 12 b | 26409 Wittmund Herr Dirks | t 04462 86-1529 oder Frau Bartels | t 04462 86-1522 Amtsgericht Wittmund Am Markt 11 | 26409 Wittmund t 04462 9192-0 Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Wittmund Am Markt 8 | 26409 Wittmund t 04462 86-1366 oder -1367 Notfallmappe Immer wieder kommt es vor, dass wichtige Unterlagen rasch benötigt werden. Unter Umständen werden wichtige Dokumente erst nach mühevoller Suche gefunden. Es ist sinnvoll sich deswegen eine Notfallmappe anzulegen, in der alle wichtigen Unterlagen zu finden sind. Die Mappe sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Eine Vertrauensperson sollte über den Aufbewahrungsort informiert sein. Eine Notfallmappe kann im Senioren- und Pflegestützpunkt für einen Kostenbeitrag erworben werden. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Interessierte unter anderem verlässliche Mustertexte, die bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Konto- und Depotvollmachten hilfreich sind. www.bmjv.de

20 Rentenberatung Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen, Geschäftsstelle Wilhelmshaven, ist unter t 04421 9277-0 zu erreichen. Neben persönlichen Terminen sind auch telefonische Beratungen oder Antragstellungen möglich. Die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung werden stets erweitert, sodass auch über die Website: www.deutsche-rentenversicherung.de Anträge online gestellt und Versicherungsunterlagen angefordert werden können. Des Weiteren helfen auch die Versichertenältesten und die Versichertenberater der DRV Bund kostenlos in Rentenangelegenheiten. Der Versichertenälteste arbeitet ehrenamtlich und gibt Ihnen kostenlos Auskünfte und Tipps zu vielen Rentenangelegenheiten. Außerdem ist er Ihnen bei der Antragstellung von Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie beim Ausfüllen sonstiger Anträge und Formulare der Rentenversicherung behilflich und leitet diese weiter. Jabbo Oltmanns, Versicherungsältester für die Deutsche Rentenversicherung, bietet regelmäßig in den Rathäusern der Stadt Wittmund und Friedeburg die kostenlose Rentenberatung an. Die Beratung und Antragstellung findet nur mit einem Termin statt. Die Terminvergabe erfolgt bitte bei Jabbo Oltmanns unter t 04467 521. Peter Eden, Versichertenältester für die Deutsche Rentenversicherung, bietet regelmäßig in der Samtgemeinde Esens und Holtriem eine kostenlose Rentenberatung an. Die Beratung und die Antragstellung findet nur mit einem Termin statt. Die Terminvergabe erfolgt direkt bei Peter Eden unter t 04971 2563. Rolf Budelmann, Versichertenältester für die Deutsche Rentenversicherung, bietet in der Gemeinde Friedeburg im Ort Horsten eine kostenlose Rentenberatung an. Die Beratung und die Antragstellung findet nur mit einem Termin statt. Die Terminvergabe erfolgt direkt bei Rolf Budelmann unter t 04453 4838699. Schuldner- und Insolvenzberatung Der Paritätische Wohlfahrtsverband nimmt für den Landkreis Wittmund die Aufgabe der Schuldnerberatung gemäß § 16a, Nr. 2 SGB II wahr. Zugleich handelt es sich um eine Schuldnerberatungsstelle nach § 11 Abs. 5 SGB XII. Dieses Beratungsangebot will der Überschuldung von Privatpersonen entgegenwirken und die daraus entstandenen besonderen Schwierigkeiten beheben helfen. Schuldnerberatung hat das Ziel, einen Tilgungsplan zu erarbeiten. Die Insolvenzberatung unterstützt Personen, die durch einen sogenannten „Privatkonkurs“ eine Restschuldbefreiung anstreben möchten; denn der Paritätische Wohlfahrtsverband ist behördlich anerkannt als „geeignete Stelle“ im Sinne des § 305 Insolvenzordnung. Ergänzend gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung in Kooperation mit dem Oldenburger Anwalts- und Notarverein. Die Angebote der Schuldnerberatung im Überblick: • Abklärung der persönlichen Verschuldungssituation • Haushalts- und Budgetberatung • In Absprache mit Schuldner und Gläubigern Erstellung / Umsetzung eines Regulierungsplans zur Entschuldung • Informationen und Beratung bei akuten Problemen wie Konten- oder Gehaltspfändungen usw. • Insolvenzberatung • Information und Hilfe zu Verbraucherinsolvenz • Außergerichtlicher Einigungsversuch gemäß Insolvenzordnung • Behördlich zugelassen als geeignete Stelle gemäß Insolvenzordnung Schuldnerberatung Wallstr. 26 t | 26409 Wittmund | t 04462 6533 Sprechzeiten Mo., Mi. und Do.: 09:00 – 16:00 Uhr

21 Gesetzliche Sozialleistungen und sonstige Ansprüche

© Tasha Cherkasova - shutterstock.com 22 Bürgergeld (Sozialgesetzbuch II) Solange Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben und dem Grunde nach erwerbsfähig sind, können Sie Bürgergeld erhalten, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Jobcenter des Landkreises Wittmund Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-8400 | jobcenter@lk.wittmund.de Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) a. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben oder auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, können Grundsicherungsleistungen erhalten, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Kinder werden in der Regel nicht zum Unterhalt herangezogen. b. Hilfe zum Lebensunterhalt Personen, die die Altersgrenze nicht erreicht haben und die vorübergehend voll erwerbsunfähig sind, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. c. Hilfe zur Pflege Personen, die pflegebedürftig aber nicht pflegeversichert sind, können Hilfe zur Pflege erhalten, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht diesen besonderen Bedarf zu decken. Auch Personen, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung und ihr eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Bedarf an Pflege zu sichern, können Hilfe zur Pflege erhalten. Anders als die Leistungen der Pflegekasse, sind die Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Regel nicht auf Höchstbeträge begrenzt. d. Hilfen nach den Kapiteln 5, 8 und 9 SGB XII Soweit Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihre besondere Bedarfssituation zu decken, haben Sie ggf. Anspruch auf entsprechende Leistungen. Das Gesetz sieht folgende besondere Bedarfssituationen vor: • Hilfe zur Gesundheit • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten • Hilfe in anderen Lebenslagen, z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Bestattungskostenbeihilfe oder Blindenhilfe. Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangig. Vorrangig sind die Leistungen anderer Träger (z. B. Rentenkasse, Pflegekasse, Wohngeldstelle etc.) und Selbsthilfe oder Familienhilfe (z. B. Einsatz von Einkommen und Vermögen). Die Sozialhilfe muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Ausnahmen sind Darlehen, Kostenersatz bei schuldhaften Verhalten und Kostenersatz durch Erben.

23 Weitere Auskünfte und die entsprechenden Anträge hält der Fachbereich Jugend und Soziales des Landkreises Wittmund vor Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1326 | sozialamt@lk.wittmund.de Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Menschen, die nicht nur vorübergehend wesentlich behindert oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen, oder die von einer solchen bedroht sind, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen bzw. erleichtern und wird unter anderem für folgende Angebote und Maßnahmen gewährt: • Teilhabe an Bildung • Teilhabe am Arbeitsleben • Soziale Teilhabe Weitere Auskünfte und die entsprechenden Anträge hält der Fachbereich Jugend und Soziales des Landkreises Wittmund vor Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1326 | sozialamt@lk.wittmund.de Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Zivilblinde (blinde Personen) erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Voraussetzung ist die Zuerkennung des Merkzeichens „BL“ im Schwerbehindertenausweis sowie der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat). Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt. Leistungen der Pflegekassen werden hierbei teilweise angerechnet. Das Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Weitere Auskünfte und die entsprechenden Anträge hält der Fachbereich Jugend und Soziales des Landkreises Wittmund vor Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1326 | sozialamt@lk.wittmund.de © Halfpoint - shutterstock.com

24 Wohngeld Die Höhe des Wohngeldes richtet sich unter anderem nach dem Einkommen und der Höhe der Unterkunftskosten. Auf Wohngeld, das als Zuschuss gezahlt wird, besteht ein Rechtsanspruch, sofern ein Antrag gestellt wurde und ein Zuschussbetrag errechnet wird. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der • Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen • Höhe des Haushaltseinkommens • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Diesen Zuschuss gibt es als • Mietzuschuss für den Mieter eines Wohnraums • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung • Wohngeld für Heimbewohner Zum 01.01.2022 wurde das Wohngeldrecht reformiert, seither werden auch für die Heizkosten Beträge in der Berechnung berücksichtigt und die Einkommensgrenzen wurden herabgesetzt. Dadurch wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Personen stark ausgeweitet. Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie über den Fachbereich Jugend und Soziales im Landkreis Wittmund Wohngeldstelle Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1355 | wohngeld@lk.wittmund.de Wohnberechtigungsschein Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar. Die Erteilung der Wohnberechtigung, die z. B. für den Bezug der meisten Altenwohnungen nötig ist, ist von Ihrem Einkommen abhängig. Informationen und Antragstellung erfolgt beim Landkreis Wittmund | Fachdienst Bauordnung Schloßstr. 9 | 26409 Wittmund t 04462 86-1291 oder 04462 86-1243 bauamt@lk.wittmund.de Schwerbehindertenausweis Personen, die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, stellt das Versorgungsamt einen solchen Ausweis aus, der je nach Grad der Behinderung (GdB) und den vorgegebenen Merkzeichen zu bestimmten Vergünstigungen führt. Folgende Merkzeichen können eingetragen werden: G erhebliche Gehbehinderung aG außergewöhnliche Gehbehinderung H Hilflosigkeit RF Rundfunkgebührenermäßigung B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson BI Blind GI Gehörlos TBI Taubblind

25 Die Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Moslerstr. 3 | 26122 Oldenburg | t 0441 2229-0 poststellelsoldenburg@ls.niedersachsen.de Oder wenden Sie sich an: Beauftragter für Menschen mit Behinderung des Landkreises Wittmund Herr Hans-Günther Kirchhoff Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1380 hans-guenther.kirchhoff@lk.wittmund.de Entsprechende Anträge sind auch erhältlich beim Landkreis Wittmund, Zentrum für Arbeit, Jugend und Soziales Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren Rundfunk und Fernsehen sind, wie auch die Tagespresse, wichtige Informationsquellen und bedeuten eine wesentliche Möglichkeit, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und Isolation zu vermeiden. Danach kann sich jeder von der Gebührenpflicht befreien lassen, der bestimmte einkommensabhängige staatliche Sozialleistungen bezieht (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Auch gehörlose und blinde Menschen können sich aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen. Empfänger von Blindenhilfe haben ebenfalls einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, haben Anspruch auf einen um ein Drittel ermäßigten Rundfunkbeitrag. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice | 50656 Köln Entsprechende Anträge sind auch erhältlich beim Landkreis Wittmund, Zentrum für Arbeit, Jugend und Soziales Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund Telefongebühren-Ermäßigung oder -Befreiung (Sozialtarif) Die Deutsche Telekom gewährt bedürftigen Personen nach Vorlage entsprechender Nachweise (Bescheinigung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht, bzw. Ermäßigung der Beitragspflicht, BAföGNachweis oder Kopie des Schwerbehindertenausweises) u. U. ebenfalls Vergünstigungen. Antragsvordrucke und Auskünfte in allen T-Punkten, unter t 0800 3301000 oder 0800 3302202 und im Internet unter www.telekom.de. Der Auftrag für den Sozialtarif ist an die Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn, zu senden. Leistungen der Krankenkassen Die Leistungen der Krankenkassen bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Die häusliche Krankenpflege kann verordnet werden, wenn mit ihr die Krankenhauspflege vermieden oder verkürzt werden soll und wenn sie erforderlich ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung abzusichern. Es besteht ein Anspruch für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit. Verordnet werden können nach der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen:

26 Haus der Diakonie Drostenstraße 14 26409 Wittmund Kontaktstelle Esens Kirchplatz 7 26427 Esens Ambulante Hilfe Fachstelle Sucht Lebensberatung Psycho-Onkologische Beratung Schwangerenberatung Sozialberatung Kurenberatung Telefon: 04462 8809-48 oder -50 Ev.-luth. Kirchenkreis Harlingerland Mitglied im Diakonischen Werk Hannover Alles für Ihre Gesundheit Soziale Dienste und Einrichtungen

27 Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Der Medizinische Dienst der für Sie zuständigen Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Es gibt fünf Pflegegrade, in die der Pflegebedürftige eingestuft werden kann. Der Pflegegrad gibt Auskunft über die Fähigkeiten und den Grad der Selbständigkeit, das heißt, welchen Bedarf der Pflegebedürftige hat. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Pflegekassen oder beim Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Wittmund. Die Leistungen der Pflegekasse sind vielfältig und umfangreich. • Grundpflege (in der Regel für 10 Tage) • Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Verbandwechsel) • hauswirtschaftliche Versorgung (es muss eine Zuzahlung für 28 Tage erbracht werden) Für Hilfsmittel besteht nach ärztlicher Verordnung ein Anspruch, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, z. B. für Haltegriffe, Rollator, Duschstuhl. Heilmittel sind Sachmittel, die zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig sind, z. B. Massagen, Heilbäder, Krankengymnastik, Sprachheilbehandlung sowie Ergo- / Beschäftigungstherapie. Ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren) können ebenfalls nach ärztlicher Verordnung bewilligt werden, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 %. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Leistungen der Pflegekassen Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beachten ist jedoch, dass © CMP - AdobeStock.com

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