Senioren-Wegweiser Stadt Oldenburg

07. Rat und Tat Verständlich: je höher der Beitrag, desto höher die Rente. Aber auch die Zeiten stellen einen wichtigen Faktor bei der Rentenhöhe dar. So kann z. B. eine mehrfache Mutter unter Umständen eine Altersrente beziehen, ohne jemals selbst Beiträge geleistet zu haben. Der Bezug von Leistungen hängt von der Mindestversicherungszeit ab, der sogenanntenWartezeit. Die Zeit als Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger oder als freiwilliger Zahler gilt als Beitragszeit. Ein Minijob wird nicht als vollwertige Beitragszeit angerechnet. Mit einer freiwilligen Aufstockung lässt sich der volle Versicherungsschutz erlangen. Arbeit imAusland kann die Rente beeinflussen, speziell Zeiten, die nach über- oder zwischenstaatlichem Recht (z. B. in der EU-Staaten) anerkannt werden. Als Beitragszeit werden Zeiten der beruflichen Ausbildung, des Wehr- und Zivildiensts, des freiwilligen Wehrdiensts und des Bundesfreiwilligendiensts angerechnet. Auch Zeiten der Kindererziehung und der häuslichen Pflege eines Angehörigen (mindestens 14 Stunden unentgeltlich pro Woche – diese Zeiten müssen dem Rentenversicherungsträger gesondert gemeldet werden), Zeiten, in denen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen wurden, sowie freiwillige Beiträge und Zeiten, für die nachträglich Geld eingezahlt wurde, wirken sich auf die Rentenhöhe aus. Auch beitragsfreie Zeiten wie Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten können sich auf die Rente auswirken. Fragen dazu beantworten die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. © fizkes - shutterstock.com 47

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