07. Rat und Tat anbringen. Auch Feuerlöscher sowie Löschdecke können im Notfall (z. B. wenn Fett in der Pfanne brennt oder eine Kerze den Adventskranz entzündet) zur Sicherheit beitragen. Türkommunikation: Nicht bei jedem Klingeln möchte man die Tür öffnen. Türkommunikationssysteme bieten Hilfe. Der Eingangsbereich wirdmittels einer Kamera überwacht, einVideo auf Abruf über einen Monitor in der Wohnung abgespielt. Wird zusätzlich eine Sprechstation installiert, kann man den Besucher nicht nur sehen, sondern auch mit ihm kommunizieren. Sicherheit für Fenster und Türen: Als Schutz vor Einbrechern sollten sämtliche Türen und Fenster gesichert werden. Das gelingt durch den Einbau von u. a. Panzerriegeln, Scharnierseitensicherungen sowie elektrischen Tür- und Fensteröffner. Alarmanlage: Einige Modelle lassen sich so installieren, dass der Alarm bereits vor dem Betreten des Hauses ausgelöst wird. Das bewirkt eine frühzeitige Abschreckung von Einbrechern. Zentralsteuerung der Gebäudetechnik: Hierbei sind sämtliche Elektrogeräte der Wohnung miteinander verbunden und können über ein Bedienelement ferngesteuert werden. So können alle Geräte bequem von unterwegs ausgeschaltet werden. Ist der Entschluss gefallen, das Haus oder die Wohnung mit den vorgenannten Systemen auszustatten, sollte auf eine professionelle Beratung nicht verzichtet werden. Die Fachleute zeigen nicht nur alle Möglichkeiten auf, sondern informieren darüber, was bei der Installation zu beachten ist. Weitere Informationen: www.pfiffige-senioren.de www.weisser-ring.de INFO: Vergünstigungen für Senioren Siehe auch unter „aktiv sein – für günstiges Geld“! Im Alter auf gesellschaftliches Leben verzichten, weil das Geld nicht reicht? Das muss nicht sein, denn oft bieten sich gerade für Senioren bzw. Rentner diverse Vorteile. Sind diese an ein bestimmtes Lebensalter geknüpft, lässt sich das mit dem Personalausweis belegen. Rentner können viele Vergünstigungen nutzen, wenn sie mit ihrem Rentenausweis ihren Status nachweisen können. Dieser Ausweis wird mit dem Rentenbescheid versandt, er muss also nicht gesondert beantragt werden. Zusammen mit dem Personalausweis stellt er einen gültigen Beleg dar. Bei Verlust kann ganz einfach ein neuer Ausweis bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Rentenausweis sowie Personalausweis sollten immer mitgeführt werden, um alle Vergünstigungen auszuschöpfen. So lassen sich preisgünstig kulturelle Veranstaltungen wie z. B. Theateraufführungen, Konzerte und Ausstellungen besuchen. Auch Kinobetreiber werben oft mit Senioren-Eintrittspreisen. Mitgliedschaften bei Vereinen und Verbänden werden ebenfalls vergünstigt angeboten. Sonderkonditionen stehen bei vielen Büchereien ebenfalls auf dem Programm, wenn die Nutzer einen Rentenausweis vorlegen können. Vielerorts gewähren die Verkehrsgesellschaften Rentnerrabatte auf ihre Fahrpreise, so dass es auch Senioren möglich ist, Busse und Bahnen zu nutzen. Im Tourismusbereich haben sich viele Unternehmen auf Reisen für Senioren zu ermäßigten Preisen spezialisiert. Besuche in botanischen Gärten und Zoos lassen sich meist auch mit ermäßigten Preisen realisieren. Auch die Gastronomie hat sich auf Senioren eingestellt. Falls Veranstalter oder Betreiber nicht selbst darauf hinweisen, besteht die Möglichkeit, als Senior nach Vergünstigungen zu fragen – es lohnt sich! - Oldenburg Pass INFO: Rente Rente dient in erster Linie der Altersvorsorge nach dem Erwerbsleben und ersetzt im Alter das Arbeitsentgelt. Somit trägt die Rente maßgeblich zu einemgesicherten Lebensabend bei. Rente mit 63 – Voraussetzungen Ein früherer Renteneintritt ist grundsätzlich erst möglich nach Vollendung des 63. Lebensjahres und nach Erfüllung einer Wartezeit von mindestens 45 Jahren, auch darf der Antragsteller noch keine Altersrente beziehen. Bei der Einführung der Rente ab 63 im Jahr 2013 bezog sich das auf alle vor 1952 Geborenen. Um die abschlagsfreie Rente ab 63 zu erhalten, müssen die Antragsteller in der Regel bereits mit 18 Jahren im Berufsleben gestanden haben. Aufgrund des schrittweise angehobenen Renteneintrittsalters erhöht sich auch das Alter für die abschlagsfreie Frührente: nach 1958 Geborene können diese ab 64 Jahren beantragen. Die Jahrgänge ab 1964 können die vorzeitige Rente erst ab 65 Jahren beantragen. 46
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