Senioren-Wegweiser Stadt Oldenburg

Headline 35 WER WIR SIND UND WAS WIR TUN Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUVOL) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im nordwestlichen Niedersachsen, dem „alten Oldenburger Land“, mit Sitz in Oldenburg. Seit über 85 Jahren ist der GUV OL Ansprechpartner, Dienstleister und Berater in puncto Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und im Bildungsbereich für seine Mitglieder, d. h. Städte, Kommunen, Landkreise und ihre Betriebe bzw. Einrichtungen – und über 10.000 Haushalte. Gesetzlich unfallversichert sind über den GUV OL ca. 80.000 Beschäftigte (Allgemeine Unfallversicherung) und ca. 160.000 Kinder in kommunaler Tagespflege, Kita und Schule (Schülerunfallversicherung). Auch dem Gemeinwohl dienende, freiwillig Tätige wie z. B. Hilfeleistende oder Organ- und Blutspender/innen stehen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit oder auf demWeg dahin und nach Hause unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Prävention, Rehabilitation und Entschädigung sind gesetzlicher Auftrag (SGB VII) und DIE Motivation zugleich. Mit allen geeigneten Mitteln setzt sich der GUV OL für die Verhütung von Arbeitsunfällen (einschließlich Wegeunfällen), Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ein und sorgt für eine wirksame Erste Hilfe (Prävention). Sollte dennoch etwas passieren, ist es Ziel und Aufgabe des GUV OL, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen (Rehabilitation) und die Versicherten oder Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (Entschädigung). Weitere Informationen: www.guv-oldenburg.de SIE SIND EIN PRIVATHAUSHALT UND BESCHÄFTIGEN HAUSHALTSHILFEN? Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter und Babysitterinnen, Gartenhilfen oder Pflegepersonen. Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert: ‚ bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten ‚ auf allen damit zusammenhängenden Wegen sowie ‚ auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Haushaltshilfen beitragsfrei. Die Kosten werden vom Arbeitgeber, d. h. von Ihnen als haushaltsführende Person, getragen. HAUSHALTSHILFE ANMELDEN Alle geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten, deren Einkommen den Betrag von mtl. 450,- Euro nicht überschreitet, sind über die Minijob-Zentrale an- und abzumelden (www.minijob-zentrale.de). Liegt das monatliche Einkommen über 450,- Euro, melden Sie Ihre Haushaltshilfe bitte direkt bei uns bzw. Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger an. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da! GUV OL Gartenstraße 9 26122 Oldenburg Tel. 0441 779090 E-Mail: info@guv-oldenburg.de

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