Senioren-Wegweiser Stadt Oldenburg

03. Wohnen im Alter Für ein konkretes Angebot, das auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedingungen abgestimmt ist, wenden Sie sich an die Verwaltung des ausgewählten Pflegeheimes. Einen Teil der anfallenden Kosten für einen Heimaufenthalt übernimmt in der Regel die Pflegekasse als eine Art „Teilkaskoversicherung“. Die Höhe des pflegebedingten Aufwandes hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, der durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen festgelegt wird. Viele Menschen gehen davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen für den Fall, dass sie pflegebedürftig werden. Abhängig vom Umfang der benötigten Hilfen müssen Betroffene oft einen nicht unerheblichen Anteil selbst finanzieren. Wenn sich die Heimkosten durch die Leistungen der Pflegeversicherung, eigenes Einkommen und Vermögen nicht oder nicht mehr ausreichend decken lassen, kann für den fehlenden Betrag ein Antrag auf Sozialhilfe in Form von„Hilfe zur Pflege“ gestellt werden. Es kommt auch vor, dass Angehörige der Pflegebedürftigen, je nach eigenen finanziellen Voraussetzungen, zur Beteiligung an den Kosten verpflichtet werden. Eine private Pflegezusatzversicherung trägt dazu bei, den Eigenteil erheblich zu reduzieren. Wohnen für Senioren 29

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