Senioren-Wegweiser Stadt Oldenburg

03. Wohnen im Alter Heimaufsicht In erster Linie ist die Heimaufsichtsbehörde zuständig für Information und Beratung der Bewohner und Bewohnerinnen sowie der Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten, von Personen mit berechtigtem Interesse an Heimen sowie an den Rechten und Pflichten der Träger und der Bewohner und Bewohnerinnen, von Personen und Trägern, die Heime errichten wollen oder bereits betreiben. Des Weiteren ist die Behörde mit der Heimüberwachung beauftragt. Dabei nimmt sie ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem sie darauf achtet, dass die Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen erfüllen. Grundsätzlich einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung des Heims durch die Heimaufsichtsbehörde, häufig in Form einer angekündigten Begehung. Diese Prüfungen können jedoch jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Um die Zusammenarbeit zu optimieren, bilden Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihr Handeln miteinander abstimmen. Heimaufsicht (Amt für Teilhabe und Soziales) INFO: Suche nach einem geeigneten Heimplatz Der sorgfältigen Auswahl des richtigen Seniorenheims kommt eine große Bedeutung zu. Im Idealfall wird diese Auswahl in einer Lebensphase getroffen, in der der pflegebedürftige Mensch noch selbst eine Entscheidung für eine Einrichtung treffen kann. Manchmal sind aber die Angehörigen gefragt, wenn es um die optimale Unterbringung des Pflegebedürftigen geht. Dabei sollte man keine übereilte Entscheidung treffen. Mit den richtigen Informationen kann man in der Regel das passende Heim aus mehreren Angeboten auswählen. Neben finanziellen Aspekten wie der Anerkennung des Heims durch die Pflegekassen, den generellen Heimkosten und den Kosten für Zusatzleistungen sollten u. a. folgende Punkte bei einer Entscheidung berücksichtigt werden: ƒ Wie wirkt die Atmosphäre des Hauses auf Sie? ƒ Wie groß sind die Zimmer, gibt es ein eigenes Bad? ƒ Wohnen Familienangehörige und Freunde in der Nähe? ƒ Wo liegt das Heim? Zentral? Ruhig? Ist es an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden? ƒ Ist die Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation wie Krankengymnastik und Logopädie etc. möglich? ƒ Welche Regelungen gibt es für die Mahlzeiten? Werden auch individuelle Wünsche erfüllt? ƒ Wie gehen die Mitarbeiter mit den Bewohnern um? ƒ Wie sehen die Gemeinschaftsräume aus? ƒ Können eigene Möbel mitgebracht werden? ƒ Welche Freizeitaktivitäten werden angeboten? ƒ Können im Haus Kleinigkeiten eingekauft werden? Die Trägerschaft des Altenheims allein sagt dabei nichts über die Qualität der Betreuung aus, auch wenn sie erster Hinweis auf die grundsätzliche Ausrichtung des Hauses sein kann. Wichtiger sind die Leitung, die Art der Betreuung und die Ausbildung des Personals sowie die Personaldichte. Ein gutes Seniorenheim muss familiäre Verhältnisse schaffen können. INFO: Finanzierung des Heimplatzes Die monatlichen Kosten der Heimunterbringung setzen sich aus den drei folgend genannten Bestandteilen zusammen: ƒ Pflegekosten: Damit werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert. Der Pflegesatz wird nach Pflegegraden differenziert. ƒ Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese sogenannten„Hotelkosten“ umfassen unter anderem die Nebenkosten für das Apartment oder Zimmer sowie Zubereitung und Bereitstellen von Speisen und Getränken. Oft sind auch Kosten für Bettwäsche, Handtücher oder Reinigung enthalten. ƒ Investitionskosten: Dazu zählen Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen. Diese Investitionskosten variieren von Pflegeheim zu Pflegeheim. Sie hängen etwa ab vom Alter und der Ausstattung des Heims. Um diese Kosten zu decken, kann Pflegewohngeld bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Pflegeheims bewilligt werden. 28

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