Informationsbroschüre Amt Mitteldithmarschen

THEODORUSWERK ALBERSDORF Selbstbestimmung durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Jeder kann durch Unfall oder Krankheit wie Demenz in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Vorsorge treffen! Durch das Erstellen einer Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung schützen Sie Ihre Interessen für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit. So können Sie sicherstellen, dass Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden. Sollte Ihnen keine geeignete Vertrauensperson zur Verfügung stehen, verpflichten Sie mit der Erstellung einer Betreuungsverfügung jemanden, der unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen unter Aufsicht des Amtsgerichts für Sie tätig wird. Persönliche Beratung nur nach Terminvereinbarung Wir beraten Sie bei der Erstellung Ihrer • Vorsorgevollmacht • Patientenverfügung • Betreuungsverfügung Sie erreichen uns im Büro: Montag bis Donnerstag 8–12 Uhr Sprechstunde: Donnerstag 15–17 Uhr Bankverbindung/Spendenkonto: Dithmarscher Volks- und Raiffeisenbank IBAN: DE93 2189 0022 0002 2415 01 BIC: GENODEF1DVR Zingelstraße 14 · 25704 Meldorf Tel. 04832 6000876 · Fax 04832 5305 info@dithmarscher-betreuungsverein.de www.dithmarscher-betreuungsverein.de Wer klug ist, sorgt vor! ɯ8PTYP 6TYOP] ʭYOPY P^ NZZW OL^^ TNS YTNS_ XPS] Y`] ÄMP] XPTYP 6]LYVSPT_PY ]POP ^PT_ TNS TSY SLMP 4NS ʭYOP ^TP SLMPY =PNS_ ɧ 2WL`MPY >TP L`NS TXXP] YZNS aTPW e` U`YR QÄ] OPY 3L`^YZ_]`Q e` ^PTY*ɭ Hausnotruf. Bunter, sicherer, unbeschwerter. www.drk-hausnotruf-nord.de Soziale Dienste 44

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