Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Fachbereich Finanzen derzeit ein Schlüsselprojekt zur Modernisierung unserer Buchhaltungsprozesse vorantreibt: die Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows. Diese Initiative zielt darauf ab, die Effizienz, Genauigkeit und Nachverfolgbarkeit unserer Rechnungsabwicklung zu verbessern, indem sie von traditionellen papierbasierten Methoden auf ein digitales System umgestellt wird. Vorteile durch die Einführung sind Zeiteinsparungen sowie eine bessere Nachverfolgbarkeit des Prozesses. Derzeit arbeiten wir intensiv daran, den elektronischen Rechnungsworkflow erfolgreich in unsere Buchhaltungspraxis zu integrieren. Dazu gehört die Pflege der eingesetzten Softwarelösung, die Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren für die elektronische Rechnungsverarbeitung. Wie Sie davon profitieren: Als Bürgerinnen und Bürger bzw. Gewerbetreibende und somit Rechnungssteller unserer Gemeinden können Sie von diesem Fortschritt in der Buchhaltung profitieren, indem Sie sicher sein können, dass Ihre Rechnungen schnell und effizient bearbeitet werden. Wir sind zuversichtlich, dass die Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung unserer Buchhaltungspraktiken leisten wird und freuen uns darauf, Sie über die Fortschritte auf dem Laufenden zu halten. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Ziel im Fachbereich Finanzen ist es, die finanziellen Ressourcen unserer Gemeinde verantwortungsbewusst zu verwalten und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger zu leisten. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Fachdienst 110 Finanzwirtschaft Fachdienst 111 Zahlungsverkehr und Vollstreckung Zahlungsverkehr Abwicklung des Zahlungsverkehrs für das Amt, die 24 amtsangehörigen Gemeinden, die Schulverbände, dem Eigenbetrieb Bauhof Meldorf sowie vom Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog Hierzu gehören u. a. ∙ Verbuchen der Einnahmen und Tätigung von Überweisungen ∙ Einzug der gemeindlichen Steuern und Abgaben im Lastschriftverfahren ∙ Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ∙ Aufrechnung von Forderungen ∙ Ausstellung von Schecks Vollstreckung Beitreibung eigener Forderungen, wie z. B. Steuern, Bußgelder und Verwaltungsgebühren. Im Rahmen der Amtshilfe werden zudem offene Forderungen von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z. B. Beitragsservice, Handwerkskammer) beigetrieben. 25
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