Familieninfo Stadt Tornesch

© Rawpixel.com -AdobeStock.com Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: › Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist. Dafür werden folgende Papiere benötigt: › Totenschein bei ledigen Personen › Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern bei verheirateten Personen: › Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde bei geschiedenen Personen: › Scheidungsurkunde bei verwitweten Personen: › Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten › Personalausweis der/des Verstorbenen › Sterbefallanzeige Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) › können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen: › Willensbekundung › Sterbeurkunde › Totenschein › Amtsärztliche Bescheinigung Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden. Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden. Testament – Erbrecht Wenn Sie sichergehen wollen, dass nach Ihrem Tod Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt und erfüllt werden, ist es sinnvoll ein Testament zu erstellen. Die einfachste Art, Ihren letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändige Testament. Es muss von Ihnen selbst mit der Hand geschrieben und mit vollem Namen, Ort und Datum unterzeichnet werden. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem letzten Willen entspricht. Grundsätzlich gilt die zeitlich letzte Niederlegung des letzten Willens. Auch vor einem Notar können Sie Ihr Testament gebührenpflichtig abgeben. Dies bietet den Vorteil, dass der Notar Sie beraten kann und Ihnen bei der Abfassung und Formulierung des Testaments behilflich ist. Vor Verlust Ihres Testaments schützt eine Hinterlegung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht). Für viele ist der Gedanke ein Trost, dass das Grab in dem Ort liegt, mit dem der Verstorbene verbunden war. In Tornesch gibt es seit 1909 einen Friedhof. Viele alte Gräber erinnern an längst Verstorbene und vergangene Zeiten. Doch auch der Friedhof wandelt sich, denn die Zahl der Kirchen- und Grabbestattungen nehmen stetig ab. Was er aber immer bleiben wird, ist dieser stille Ort des inneren Zwiegesprächs und der inneren Einkehr. Kontakt über den Friedhofsverband Uetersen-Tornesch VFriedhofstr. 29 | 25435 Uetersen | v 04122 2414 | n www.friedhof-uetersen.de 38 AM ENDE EINES LEBENS 10 Am Ende eines Lebens Das Leben ist endlich. Der Tod setzt den Schlusspunkt. Für die Trauernden ist es nun wichtig, eine würdevolle letzte Ruhestätte zu finden.

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