Informationsbroschüre Amt Bad Bramstedt-Land

1. ANMELDUNG BEI DER MELDEBEHÖRDE Die Anmeldung muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Gemeinde-/ Stadtverwaltung) innerhalb von zwei Wochen vorgenommen werden. Erfolgt ein Umzug innerhalb eines Ortes, genügt eine Ummeldung. Bei An- und Ummeldung ist die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers oder der Kaufvertrag für das Haus bzw. die Wohnung vorzulegen. 2. VERSORGUNGSBETRIEBE (Z.B. STADTWERKE BAD BRAMSTEDT GMBH) WEGEN WASSER, STROM, GAS UND FERNHEIZUNG VERSTÄNDIGEN Am alten und neuen Wohnsitz den jeweiligen Zählerstand rechtzeitig ablesen bzw. ablesen lassen. 3. KRAFTFAHRZEUG UMMELDEN Erfolgt ein Umzug innerhalb des Stadt- oder Landkreises: Anschrift beim Einwohnermeldeamt des Amtes Bad Bramstedt-Land ändern lassen. Vorzulegen sind ein Nachweis mit der neuen Anschrift (Personalausweis mit neuer Adresse oder Meldebestätigung) sowie der Fahrzeugschein. Bei Standortwechsel außerhalb des Stadt- oder Landkreises und/ oder bei Halterwechsel sind die Kfz-Zulassungsstellen in Bad Segeberg oder Norderstedt zuständig. Hier sind zusätzlich vorzulegen: der Fahrzeugbrief, bei Abmeldung die Abmeldebestätigung und die Deckungskarte der Kfz-Versicherung. 4. VERSICHERUNGEN IN KENNTNIS SETZEN Adressenänderung unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und Versicherungsscheinnummer anzeigen. 5. BEIM POSTAMT NACHSENDEAUFTRAG STELLEN Dieser sollte mind. 10 Tage vor dem ersten Nachsendetag beim bisherigen Zustellpostamt vorliegen. Dies gilt auch für Zeitungen und Zeitschriften. Zeitungen und Zeitschriften, die bisher vom Zeitungsträger ins Haus gebracht oder als Streifbandsendung zugestellt wurden, beim Verlag ummelden! Weitere Hinweise enthält die Broschüre „Umzugsratgeber“ der Deutschen Post. 6. FINANZAMT, BANKVERBINDUNGEN, KINDERGELDSTELLE UND ÄHNLICHES BENACHRICHTIGEN Adressenänderungen grundsätzlich schriftlich anzeigen. Wichtig bei Bankverbindungen: Eventuelle Änderung der Dauer- und Einziehungsaufträge. 7. KINDER VON DER SCHULE RECHTZEITIG ABMELDEN Erkundigungen einziehen, welche Schule am neuen Wohnort in Frage kommt. 8. KINDERGELD Der zuständigen Familienkasse beim Arbeitsamt die neue Adresse mitteilen. 9. GELD UND SCHLÜSSEL GUT AUFBEWAHREN Geld während des Umzugs besonders sicher verwahren, möglichst im persönlichen Gepäck, das man nicht aus der Hand gibt. Schlüssel von Schränken, Schubladen, Koffern und Kassetten mit Anhängern kennzeichnen. Was ist bei einem Umzug alles zu tun? © VK Studio - AdobeStock.com 38 WAS IST BEI EINEM UMZUG ALLES ZU TUN?

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