Ausbildungsatlas Kreis Ploen & Landeshauptstadt Kiel

In Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen: Pflegen und Züchten von Versuchstieren • Mitarbeiten an Tierversuchen und Tests • Vorbereiten der Tiere für Behandlungen bzw. Versuche • Durchführen artgerechter Vor- und Nachsorge • Erkennen und Melden versuchsbedingter Verhaltensänderungen • Assistieren bei der Untersuchung von Zell- und Gewebeproben • Aufzeichnen und Präsentieren von Daten • In Kliniken und Tierarztpraxen: Versorgen von kranken und verletzten Haustieren • Unterstützen von Tierärzten bei operativen Eingriffen oder sonstigen Behandlungen • Verabreichen von Medikamenten, Schmerz- und Betäubungsmitteln nach ärztlicher Anweisung • Beobachten des gesundheitlichen Zustands der Tiere • Entnehmen von Kot-, Gewebe- und Körperflüssigkeitsproben zur Untersuchung im Labor • Allgemein: Füttern der Tiere • Säubern der Käfige und Ställe • Durchführen von Fell- und Klauen-/Krallenpflege • Ggf. Aufziehen von Jungtieren • Aussondern verendeter Tiere unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften • Entsorgen von Tierkadavern Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Forschungslaboratorien, in Universitätskliniken, an Hochschulen, in Tierkliniken und Tierarztpraxen, in Betrieben der Versuchstierzucht und -haltung. Bewerberprofil: Gute Noten in Biologie, Mathematik • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Selbstständiges Arbeiten • Beobachtungsgenauigkeit • Merkfähigkeit • Hand- und Fingergeschick • Körperbeherrschung • Handwerkliches Geschick Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 35 (m/w/d) Tierpfleger Fachrichtung Forschung und Klinik © Friends Stock - AdobeStock.com Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 51

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