Ausbildungsatlas Kreis Ploen & Landeshauptstadt Kiel

Herstellen von Fleisch- und Wurstwaren, Feinkosterzeugnissen, Gerichten und Konserven • Beurteilen der Fleischqualität • Zerlegen von Fleisch in Teile sowie Vorbereiten für Verkauf oder Verarbeitung • Verarbeiten von Fleisch zu Fleisch- und Wurstwaren (z. B. durch Kochen, Zerkleinern oder Räuchern; Hinzufügen von Würzmitteln und Konservierungsstoffen je nach Rezept) • Produzieren von Feinkosterzeugnissen, Fertiggerichten und Konserven • Verpacken der Fleischprodukte • Vorbereiten von z. B. Braten, Schnitzel, Hackfleisch, Rouladen, Gulasch • Präsentieren von Wurst, Feinkost und Salaten in der Verkaufstheke für den Verkauf • Präsentieren und Verkaufen der Produkte in Fleischerläden • Beraten der Kunden • Zubereiten kalter und warmer Speisen für den Imbissbetrieb bzw. Partyservice • Schlachten von Tieren und Vorbereiten der Schlachttierkörper für die weitere Verarbeitung (abhängig vom Arbeitsschwerpunkt) Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Betrieben des Fleischerhandwerks, in der Fleisch- und Wurstwarenindustrie, in Einzelhandelsgeschäften, in Fleischgroßmärkten, in Schlacht- und Fleischzerlegebetrieben sowie in der Gastronomie, z. B. in Gaststätten mit eigener Metzgerei. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Biologie und Deutsch • Handwerkliches Geschick • Technisches Verständnis • Gute Auge-Hand-Koordination • Beobachtungsgenauigkeit • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 55 (m/w/d) Fleischer © goodluz - AdobeStock.com FSJ / FÖJ / BFD Freiwilligendienste Freiwilligendienst für Jugendliche und Erwachsene, die sich für ihre Mitmenschen sowie für Natur- und Umweltschutz engagieren möchten Durchgeführt von zugelassenen Trägern Wird in bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen als Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet Berufliche Orientierung durch Einblicke in den Arbeitsalltag Infos FSJ/FÖJ: Vollendung der Vollzeitschulpflicht wird vorausgesetzt • Der Einsatz muss bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres beendet sein • Gilt bei vielen Hochschulen als Wartezeit oder wird mit Sonderpunkten bewertet • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) Infos BFD: Ergänzt das FSJ und das FÖJ und ist auch für Erwachsene nach Vollendung des 27. Lebensjahres offen • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) Zeitraum: Dauer 6 bis 18 Monate • Einsatzzeit etwa 40 Stunden/Woche Benefits: Taschengeld • Ggf. Verpflegung, Dienstkleidung sowie die Unterkunft • Beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie ggf. Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge Einsatzstellen FSJ und BFD: kulturelle, karitative und gemeinwohlorientierte Einrichtungen Vereine und Sporteinrichtungen, die u. a. Freizeitangebote für Kinder organisieren Ämter, Büros, Vereine oder Museen, die sich u. a. mit Erhalt und Pflege von Denkmälern befassen Einrichtungen des politischen Lebens Einsatzstellen FÖJ: Projekte des Natur- und Umweltschutzes. Detaillierte Angaben liefern z. B. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.bundesfreiwilligendienst.de. Angebote Seite: 26, 55 33

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==