Ausbildungsatlas Kreis Plön, Landeshauptstadt Kiel & Stadt Neumünster

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Ausbildungsangebote Seite: 55 Ausführen von Tätigkeiten in der Vor- und Nachbereitung von Speisen • Vorbereiten von Speisenzubereitungen (z. B. Planen der Arbeitsaufgaben und -abläufe; Ermitteln des Waren- oder Materialbedarfs; Vorbereiten der Küche • Zubereiten und Anrichten verschiedener Speisen (z. B. Einsetzen professioneller Küchengeräte; Umrechnen der Menge der Zutaten; Blanchieren, Kochen, Braten, Frittieren und Dünsten von Lebensmitteln; Garnieren fertiger Gerichte) • Wahrnehmen von Aufgaben im Service und Stewarding (z. B. Durchführen von Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen in Gast- oder Wirtschaftsräumen; anlassbezogenes Ermitteln des Bedarfs an Geschirr und Besteck; Beraten von Gästen; Ausgeben von Speisen) • Annehmen und Einlagern von Waren (z. B. Prüfen der Ware auf Gewicht, Quantität, Qualität und sichtbare Mängel; Kontrollieren der Lagerbestände) • Reinigen und Pflegen der Geräte und Arbeitsmittel Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Küchen von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Catering-Firmen, in der Nahrungsmittelindustrie für Hersteller von Fertigprodukten und Tiefkühlkost sowie bei Schifffahrtsunternehmen. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Deutsch, Chemie, Hauswirtschaftslehre • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten • Teamfähigkeit • Psychische Belastbarkeit • Merkfähigkeit • Handgeschick • Auge-Hand-Koordination • Sinn und Gespür für Ästhetik Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Gastgewerbe, Ausbildungsbereich Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 2 Jahre (m/w/d) Fachkraft Küche 29

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