Ausbildungsatlas Schwerin, Landkreise Nordwestmecklenburg & Ludwigslust-Parchim

Sicherstellen der einwandfreien Qualität von Milch und Milcherzeugnissen • Überprüfen der Inhaltsstoffe und Eigenschaften von Rohmilch, Zwischen- und Endprodukten • Durchführen chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Untersuchungen von Milch und Milchprodukten • Kontrollieren des für die Produktion benötigten Wassers, der Zusatzstoffe sowie der eingesetzten Verpackungsmittel und des Abwassers • Bestimmen der erforderlichen Labormaterialien bzw. -geräte • Kontrollieren der Funktionsfähigkeit der Materialien und Geräte • Identifizieren der Inhaltsstoffe und mengenmäßiges Erfassen • Vergleichen der Ergebnisse mit vorgegebenen Prüfkriterien, mit früheren Untersuchungsergebnissen sowie mit Untersuchungen anderer Produkte • Beurteilen der Qualität der Milchprodukte • Mitwirken bei der Entwicklung von neuen Produkten und Untersuchungsmethoden Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Betriebe der Milchverarbeitung, Institute, die Milcherzeugnisse nach den Vorschriften der Lebensmittelgesetze überprüfen, milchwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten sowie Betriebe der Nahrungsmittelherstellung. Bewerberprofil: Gute Noten in Chemie, Biologie, Physik, Mathematik, Englisch • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Beobachtungsgenauigkeit • Merkfähigkeit • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Milch verarbeitenden Betrieben, Ausbildungsbereich Landwirtschaft (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 6 (m/w/d) Milchwirtschaftlicher Laborant Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Unter folgenden Bedingungen ist Unter folgenden Bedingungen ist 44

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