Ausbildungsatlas Schwerin, Nordwestmecklenburg & Ludwigslust-Parchim

Gestalten von Außenanlagen aller Art (z. B. Hausgärten, Terrassen, Parks, Spiel- und Sportplätze, Verkehrsinseln) • Bearbeiten, Transportieren, Pflegen und Sanieren von Böden • Anlegen von Rasenflächen • Pflanzen von Stauden, Sträuchern, Blumen und Bäumen • Ausgraben von Pflanzen, Lagern bis zur Neupflanzung • Fällen von Bäumen, Roden der Baumstümpfe • Aufstellen von Sitzgelegenheiten, Sport- und Spielgeräten • Bauen von Zäunen, Pergolen, Lärm- und Sichtschutzwänden • Befestigen und Pflastern von Wegen und Plätzen • Bauen von Mauern und Treppen • Bauen und Bepflanzen von Wasserbecken • Ausführen von Begrünungen an Dächern, Fassaden und Verkehrswegen sowie in Fußgängerzonen • Durchführen von Be- und Entwässerungsmaßnahmen • Bewässern, Düngen und Schneiden von Rasen, Gehölzen und Blumen • Anlegen von Biotopen • Rekultivieren von Mülldeponien und Kiesgruben Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich u. a. in Fachbetrieben des Garten- und Landschaftsbaus, des Sportplatzbaus sowie in städtischen Gärtnereien. Bewerberprofil: Gute Noten in Biologie/Chemie, Mathematik, Werken/ Technik • Räumliches Vorstellungsvermögen • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Landwirtschaft (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 66 (m/w/d) Gärtner Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau © pikselstock - Shutterstock.com Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 37

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==