Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Begleiten von Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung aller Altersstufen zur Stärkung der Eigenständigkeit im Alltag (Inklusion) • Pädagogisches, lebenspraktisches und pflegerisches Unterstützen und Betreuen • Sorgen für Hygiene und Bekleidung • Ausführen hauswirtschaftlicher Tätigkeiten • Dokumentieren der Maßnahmen, Hilfe- und Begleitprozesse (z. B. Medikamentengabe, Tagesabläufe oder besondere Vorkommnisse) • Fördern der individuellen Entwicklung (z. B. Organisieren und Durchführen pädagogischer und therapeutischer Maßnahmen; Unterstützen bei der beruflichen Eingliederung) • Unterstützen, Anregen und Umsetzen von Hobby- und Freizeitaktivitäten Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, ambulanten Diensten, in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, in Kindertageseinrichtungen und an Schulen. Bewerberprofil: Vorbildung variiert je nach Bundesland • Gute Noten in Deutsch, Kunst/Musik/Werken, Ethik, Pädagogik/Psychologie, Hauswirtschaftslehre • Verantwortungsbewusstsein • Selbstständiges Arbeiten • Teamfähigkeit • Diskretion • Einfühlungsvermögen • Psychische Belastbarkeit • Konfliktfähigkeit • Durchsetzungsvermögen • Organisationstalent • Pädagogisches Geschick Ausbildungsart: Aus- bzw. Weiterbildung an Berufsfachschulen und Praxisteil an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (landesrechtlich geregelt) Zeitraum: Vollzeit 2–3 Jahre, Teilzeit 3–5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 53 (m/w/d) Heilerziehungspfleger Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Kein Zuschuss Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Kein Zuschuss Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. 36
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