Sicherstellen der einwandfreien Qualität von Milch und Milcherzeugnissen • Überprüfen der Inhaltsstoffe und Eigenschaften von Rohmilch, Zwischen- und Endprodukten • Durchführen chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Untersuchungen von Milch und Milchprodukten • Kontrollieren des für die Produktion benötigten Wassers, der Zusatzstoffe sowie der eingesetzten Verpackungsmittel und des Abwassers • Bestimmen der erforderlichen Labormaterialien bzw. -geräte • Kontrollieren der Funktionsfähigkeit der Materialien und Geräte • Identifizieren der Inhaltsstoffe und mengenmäßiges Erfassen • Vergleichen der Ergebnisse mit vorgegebenen Prüfkriterien, mit früheren Untersuchungsergebnissen sowie mit Untersuchungen anderer Produkte • Beurteilen der Qualität der Milchprodukte • Mitwirken bei der Entwicklung von neuen Produkten und Untersuchungsmethoden Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Betriebe der Milchverarbeitung, Institute, die Milcherzeugnisse nach den Vorschriften der Lebensmittelgesetze überprüfen, milchwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten sowie Betriebe der Nahrungsmittelherstellung. Bewerberprofil: Gute Noten in Chemie, Biologie, Physik, Mathematik, Englisch • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Beobachtungsgenauigkeit • Merkfähigkeit • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Milch verarbeitenden Betrieben, Ausbildungsbereich Landwirtschaft (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 36 (m/w/d) Milchwirtschaftlicher Laborant © Milen - AdobeStock.com Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. 37
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