Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Betreuen, Fördern und Erziehen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen • Beobachten von Verhalten und Befinden der zu Betreuenden als Basis für pädagogische Maßnahmen • Vorbereiten von Aktivitäten und Maßnahmen (orientiert an individuellen Neigungen und Fähigkeiten der Betreuten sowie an pädagogischen Zielen) • Fördern altersgemäßer Lern- und Sozialprozesse • Führen von Beratungsgesprächen • Unterstützen in Konfliktsituationen • Dokumentieren der Erziehungsmaßnahmen und Ergebnisse • Austauschen mit Fachleuten • Zusammenarbeiten mit Behörden • Unterstützen bei Körperpflege und Versorgung • Koordinieren der Elternarbeit • Anleiten von Mitarbeitern Beschäftigungsmöglichkeiten werden von Kindergärten, Krippen und Horten, Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheimen, Familien- und Suchtberatungsstellen, Tagesstätten oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sowie in Erholungs- und Ferienheimen angeboten. Bewerberprofil: In der Regel Realschulabschluss (je nach Bundesland bzw. Bildungsanbieter ggf. abweichende oder weitere Voraussetzungen möglich) • Gute Noten in Deutsch, Kunst, Musik, Pädagogik/Psychologie, Hauswirtschaftslehre • Durchsetzungsvermögen • Konfliktfähigkeit • Organisationstalent • Pädagogisches Geschick • Verantwortungsbewusstsein Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachakademien und Berufskollegs sowie Begleit- oder Blockpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen (landesrechtlich geregelt) Zeitraum: 2–4 Jahre (m/w/d) Erzieher Ausbildungsangebote Seite: 45 © liderina - AdobeStock.com 22
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