Ausbildungsatlas Landkreis Stade

Schnittstelle zwischen serviceorientierter Kundenberatung und Verwaltung • Planen und Organisieren von Verwaltungsvorgängen, Geschäftsprozessen und Dienstleistungen • Informieren und Betreuen von Kunden • Erfassen von Patientendaten, Auswerten und Archivieren medizinischer Informationen, Abrechnen von Leistungen für Kunden, Krankenkassen und sonstige Institutionen • Analysieren von Statistiken, Kalkulieren verschiedener Gesundheitsangebote sowie Bedarfsermittlung individueller Gesundheitskonzepte • Preisermittlung sowie Materialbeschaffung und -verwaltung • Beteiligung am betrieblichen Qualitätsmanagement • Marktbeobachtung, Entwicklung und Umsetzung von Dienstleistungsangeboten und Marketingkonzepten • Allgemeine kaufmännische Tätigkeiten im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der Personalverwaltung Beschäftigungsmöglichkeiten werden in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Krankenversicherungen angeboten, aber auch in medizinischen Labors und Seniorenpflegeheimen. Bewerberprofil: Gute Noten in Wirtschaft, Mathematik, Deutsch • Kaufmännisches Denken • Kundenorientierung • Kommunikationsfähigkeit • Verhandlungsgeschick • Redegewandtheit • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt und Verschwiegenheit Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 52 (m/w/d) Kaufmann im Gesundheitswesen Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungs- vergütung. Diese ist nicht einheitlich geregelt, muss aber mindestens dem Mindestlohn entsprechen. Ihre Höhe hängt von Faktoren wie Branche, Standort des Unternehmens, Ausbildungsjahr und Alter der Azubis ab. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Darin ist festgelegt, dass Azubis eine Vergütung vom Ausbildungsbetrieb erhalten, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens einmal pro Jahr erhöht wird. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. Berufsfachschule: Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, weshalb du für die praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsentgelt erhältst. 42

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