Verkaufen von Produkten und Dienstleistungen im Internet • Mitwirken bei Sortimentsgestaltung sowie Beschaffung von Waren und Dienstleistungen • Verkaufsförderndes Präsentieren von Angeboten in Onlineshops, auf Onlinemarktplätzen, in Social Media oder Blogs • Kommunizieren mit Kunden • Einrichten von Bezahlsystemen, Überwachen von Zahlungseingängen und Veranlassen der Übermittlung bestellter Waren und Dienstleistungen • Planen zielgruppen- und produktspezifischer Marketingmaßnahmen, Organisieren der Erstellung und Platzierung von Werbung, Bewerten des Werbeerfolgs • Analysieren von Ergebnissen der Kosten- und Leistungsrechnung und Auswerten von Verkaufszahlen sowie von betrieblichen Prozessen für die kaufmännische Steuerung und Kontrolle Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Unternehmen des Einzel-, Groß- und Außenhandels, die Onlineshops betreiben, Internetversandhändler mit reinen Onlineshops, Herstellerbetriebe, Touristikunternehmen, Logistik- und Mobilitätsdienstleistungsbetriebe wie Speditionen, Transportunternehmen oder Verkehrsbetriebe, die ihre Produkte und Dienstleistungen online vermarkten. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Deutsch, Englisch, Wirtschaft/Recht • Kaufmännisches Denken • Kenntnisse im Umgang mit digitalen Medien • Kunden- und Serviceorientierung • Organisatorisches Geschick • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (Deutsch und Fremdsprachen) Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 39 (m/w/d) Kaufmann im E-Commerce © insta_photos-AdobeStock Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! 40
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