Entwerfen, Fertigen und Verkaufen von Blumen- und Pflanzenschmuck für alle Anlässe • Binden von Sträußen und Kränzen, Tisch- und Brautschmuck, saisonalen Gestecken nach eigenen Ideen oder nach Kundenwunsch • Verkaufen von Schnittblumen, Topfpflanzen, floristischen Arrangements, Zubehör sowie von kunsthandwerklichen und dekorativen Artikeln • Gestalten der Schaufenster und Verkaufsräume mit Pflanzen, pflanzlichen Materialien und Dekorationsartikeln entsprechend der Saison • Pflegen und Versorgen der Pflanzen im Laden • Beraten von Kunden zu Auswahl und Pflege von Schnittblumen und Topfpflanzen sowie Unterstützen bei Projekten wie Hochzeits- oder Trauerfloristik • Ermitteln des Warenbedarfs • Kalkulieren der Preise • Einholen von Angeboten • Bestellen und Annehmen von Waren • Bearbeiten von Bestellungen des Versands (speziell in Kooperation mit Blumenversandhäusern und Onlineshops), ggf. Ausliefern der Blumen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten u. a. Blumenfachgeschäfte, Gartencenter, Gärtnereien mit Blumengeschäft, Großhandel sowie Bestattungsunternehmen mit eigenem Blumenhaus. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Biologie, Deutsch, Kunst • Kreativität • Sinn und Gespür für Ästhetik • Räumliches Vorstellungsvermögen • Handgeschick • Sorgfalt • Kaufmännische Befähigung • Kunden- und Serviceorientierung • Kommunikationsfähigkeit • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 39 (m/w/d) Florist © AntonioDiaz - Fotolia.com Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. 33
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==