• „Gute Aussichten“ – Beratung für werdende Mütter und Väter • Das Projekt „Gute Aussichten“ bietet interessierten werdenden Mütter und Väter ein Beratungsangebot, unter anderem zu den Themen Babyerstausstattung, Vorbereitung der zukünftigen Elternrolle, finanzielle Unterstützung, Vorbereitung der Geburt und dem „RealCareBaby“. „Gute Aussichten“ ist ein Kooperationsprojekt der Frühen Hilfen und dem Ma Donna, Fachdienst „Lebensraum Diakonie e.V.“ • Sozialraumangebote Für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern gibt es vor Ort Beratung und verschiedene Angebote in den zahlreichen Sozialraumbüros. In der Samtgemeinde Ostheide steht das „KICK Ostheide“ für Beratung zur Verfügung: KICK-Ostheide Lüneburger Landstr. 7a | 21398 Neetze 05850/ 472 | www.kick-ostheide.de Elterngeld (Quelle: Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, Jugend Stand 10.04.2025) Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterstützen zusätzlich. Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Basiselterngeld Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt ihre Arbeit unterbrechen oder reduzieren. Gemeinsam stehen 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung, die frei aufgeteilt werden können (mindestens 2, höchstens 12 Monate pro Elternteil). Alleinerziehende können die vollen 14 Monate nutzen. Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten, danach sind ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus möglich. Für seit dem 1. September 2021 geborene Frühchen (mindestens 6 Wochen vor Termin) gibt es bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld. ElterngeldPlus Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit. Partnerschaftsbonus Eltern können bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn beide gleichzeitig 24–32 Wochenstunden arbeiten (bei vor dem 1. September 2021 geborenen Kindern: 25–30 Std., nur vier aufeinanderfolgende Monate). Auch getrennt Erziehende können ihn nutzen; Alleinerziehende erhalten den Bonus vollständig. ElterngeldPlus wird stark nachgefragt: Im 1. Quartal 2021 entschieden sich 37,5% der Eltern dafür, in manchen Regionen bis 46,2%. Besonders beliebt ist der Partnerschaftsbonus bei Vätern (im Schnitt 28,4%, in einzelnen Ländern bis 42,2%). Er fördert die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung. Höhe und Anspruchsvoraussetzungen Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommensausfall danach. Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65%, Eltern mit geringerem Einkommen bis zu 100%. Das Basiselterngeld liegt zwischen 300–1800€, das ElterngeldPlus zwischen 150–900€. Anspruch haben auch Eltern ohne vorherige Erwerbstätigkeit (z.B. Studierende, Hausfrauen/-männer), wenn sie höchstens 32 Wochenstunden arbeiten (30 bei Geburten vor dem 1. September 2021). Zusätzlich gibt es den Geschwisterbonus (+10%, mind. 75€ bzw. 37,50€ bei ElterngeldPlus) und den Mehrlingszuschlag (300€ bzw. 150€ pro Kind). Beim Bürgergeld, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag wird Elterngeld voll angerechnet – außer für Erwerbstätige vor der Geburt, die einen Freibetrag bis 300€ zusätzlich behalten dürfen. Änderungen für Geburten ab 01.04.2024 Für Geburten ab 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Elterngeld bei 200.000€, ab 1. April 2025 bei 175.000€ zu versteuerndem Einkommen – unabhängig davon, ob es sich um Paare oder Alleinerziehende handelt. Bis zum 31. März 2024 gelten noch 300.000€ (Paare) und 250.000€ (Alleinerziehende). Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres, das meist deutlich niedriger ist als das Bruttoeinkommen. Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld wird ab April 2024 eingeschränkt: Er ist nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Diese Regel betrifft ausschließlich das Basiselterngeld. Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, kann der andere weiterhin länger Elterngeld (Basis oder Plus) gleichzeitig beziehen. ©AlenaOzerova- AdobeStock.com 9
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