Nachsorge Jede Frau hat nach der Entbindung Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme. Als medizinische Fachkraft betreut die Nachsorgehebamme die Mutter und ihr Baby während der Zeit im Wochenbett. Falls notwendig, auch länger. Sie gibt Hilfestellung beim Umgang und der Pflege des Neugeborenen, kontrolliert die Gesundheit von Mutter und Kind, hat ein offenes Ohr für Sorgen und gibt Tipps bei eventuell auftretenden Alltagsproblemen. Bei speziellen medizinischen Problemen wird sie eine/n Gynäkologin/en oder Kinderärztin/-arzt hinzuziehen. Die Krankenkasse übernimmt Hausbesuche und Leistungen einer Nachsorgehebamme bis acht Wochen nach der Geburt, bei Stillproblemen bis zum Ende der Stillzeit. Eine frühzeitige Suche ab der 12. SSW wird empfohlen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Auch für die Zeit nach der Geburt gibt es verschiedene Kursangebote, wie z.B.: • die Rückbildungsgymnastik • Beckenbodentraining • Stilltreffs oder Stillgruppen • Babymassage Geburt Je besser eine werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet ist, desto leichter verlaufen meist Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die gezielte Vorbereitung wird durch verschiedene Kurse unterstützt. Diese werden unter anderem angeboten von: • Hebammen in freier Praxis oder in Geburtshäusern im Rahmen der Hebammenhilfe • Hebammen in Kliniken im Rahmen der Hebammenhilfe • Frauenkliniken • Vereinen und Verbänden der Familienarbeit • Gesundheitszentren • Krankengymnastik (in freier Praxis, Kliniken oder Institutionen) Klinik mit Geburtsabteilungen in Lüneburg Klinikum Lüneburg Frauenklinik, Geburtshilfe und Perinatalmedizin Bögelstr. 1 | 21339 Lüneburg 04131 77-0 | www.klinikum-lueneburg.de • Babyschwimmen • Babygymnastik • Spielen und Bewegung mit Babys (PEKiP) Rückbildungskurse Nach der Geburt bringen Sie Ihren Körper mit Rückbildungskursen wieder in Form. Die Übungen festigen Bauchmuskulatur und Beckenboden. So können auftretende Beschwerden gemindert und sogar vorgebeugt werden. Auch Beratung und Erläuterungen für die Zeit nach der Geburt, wie zum Beispiel Funktion und Kräftigung des Beckenbodens, gehören dazu. Die Kosten für Rückbildungskurse nach der Schwangerschaft werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn bestimmte Fristen und Bedingungen eingehalten werden. Es ist ratsam, sich bei der eigenen Krankenkasse nach den genauen Konditionen zu erkundigen, da es regionale Unterschiede und individuelle Angebote geben kann. Die Kurse sollten Sie in Absprache mit Ihrer Hebamme beginnen. Wenn Sie „besondere“ Rückbildungskurse wünschen, sprechen Sie bezüglich der Kostenübernahme mit der anbietenden Hebamme oder Institution. KINDER, JUGEND UND FAMILIE Mutterschutz (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand 11.04.2025) Seit 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert über Rechte und Pflichten, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen, Kündigungsschutz sowie Mutterschaftsleistungen. Im Anhang finden sich relevante Gesetzestexte (MuSchG, SGB V, KVLG 1989, VVG). Die aktualisierte Broschüre enthält zudem eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen. www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ service/publikationen/leitfadenzum-mutterschutz-73756 Frühe Hilfen im Landkreis Lüneburg (Regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft bis in die ersten drei Lebensjahre) „Frühe Hilfen“ sind regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder – ab Beginn der Schwangerschaft bis in die ersten drei Lebensjahre. Sie zielen darauf ab, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu unterstützen. Sie bilden einen Beitrag die elterlichen Kompetenzen zu fördern und tragen zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei. „Frühe Hilfen“ sind einander ergänzende Maßnahmen. Sie sind über eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Hansestadt und Landkreis Lüneburg und ein Netzwerk organisiert und halten spezifische Angebote vor. Die „Frühen Hilfen“ werden über den Bundesfond Frühe Hilfen gefördert. Hinweis: Kostenlose Beratungsangebote der „Frühen Hilfen“ ab sofort wieder im: Familienbüro Region Lüneburg Horst-Nickel-Str. 4 | 21337 Lüneburg 04131 309-4431 | familienbuero@stadt.lueneburg.de www.familien-lueneburg.de Mo–Mi 09.00–12.00 Uhr | Do 13.00–16.00 Uhr Über die zentrale Rufnummer 04131 309-4431 können Familien individuelle Termine für Beratungsgespräche im Familienbüro vereinbaren. Weitere Angebote der „Frühen Hilfen“: • Beratung und Begleitung durch Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen • Von der Schwangerschaft an, im Säuglings- bis hin zum Kleinkindalter wirbelt ein Baby das Familienleben durcheinander. Mit Rat und Tat zur Seite stehen Vätern und Müttern dann die Familienhebammen und die Familienkinderkrankenpfleger/-innen. 8
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==