individuelle Risiken erfasst, Präventionsempfehlungen gegeben, regionale Angebote aufgezeigt sowie Impfstatus überprüft. Alle Untersuchungen werden im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert, das bis zur Volljährigkeit aufbewahrt werden sollte. Manche Krankenkassen bieten zusätzliche Untersuchungen (U10, U11, J2) als freiwillige Leistung an. Auch zur Zahngesundheit übernimmt die GKV Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen. www. bundesgesundheitsministerium. de/themen/praevention/ kindergesundheit/ frueherkennungsuntersuchungbei-kindern.html Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Stand: 13.07.2025) Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (aktuell U1 bis U9 sowie J1) können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Es ist wichtig, dass bei den „U“-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in § 26 SGB V festgelegt. Die Inhalte, Zeitpunkte und Struktur des Untersuchungsprogramms legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) fest. Umfang der U-Untersuchungen Die U-Untersuchungen beinhalten körperliche Untersuchungen, Screenings sowie Elternberatung. Geprüft werden altersgerechte Entwicklung, Organe, Bewegungsapparat, Motorik, Wahrnehmung, Kognition, soziale Kompetenz und ElternKind-Interaktion. Bei Verdacht auf Krankheiten erfolgt gezielte Diagnostik und Therapie. Zudem werden Schwangerschaftsvorsorge Die Schwangerschaftsvorsorge ist eine Möglichkeit zur Beurteilung des Gesundheitszustandes der Mutter und ihres ungeborenen Kindes. In der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen für die schwangere Frau von zentraler Bedeutung. Nur Ärztinnen/Ärzte oder Hebammen können Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf erkennen. Über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen (z.B. welche Blut- bzw. Ultraschalluntersuchungen wichtig sind) informiert die Ärztin/der Arzt bzw. die Hebamme. Während der Schwangerschaft hat die werdende Mutter das Recht auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen bei einem Arzt/einer Ärztin oder Hebamme in Anspruch zu nehmen. Mit Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt/die Ärztin oder die Hebamme einen Mutterpass aus. • Mutterpass: Der gesamte Schwangerschaftsverlauf, dazu gehören auch die Ergebnisse von Ultraschalluntersuchungen und andere Kontrollbefunde, wird in einem Mutterpass dokumentiert. Dieser wird zu Beginn der Schwangerschaft ausgestellt und enthält auch wichtige persönliche Angaben. • Hebammenhilfe: Hebammenhilfe bezieht sich auf die Betreuung durch eine Hebamme während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und umfassen unter anderem Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Begleitung bei der Geburt, sowie Unterstützung im Wochenbett und bei Stillproblemen. © georgerudy - AdobeStock.com 7
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