Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Übernehmen von betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und kundenorientierten Tätigkeiten • Gestalten und Kontrollieren von Verwaltungsprozessen (z. B. Durchführen von Kalkulationen; Mitwirken bei der Personalplanung) • Verwalten der Sportanlagen, Spiel- und Sportstätten • Beschaffen von Waren und Dienstleistungen • Informieren, Beraten und Betreuen von Kunden, Mitgliedern und Interessenten (z. B. über Sportangebote, Fitnessgeräte und Einrichtungen sowie zu gesundheitlichen Aspekten von Bewegung, Sport und Ernährung) • Erstellen individueller Trainingspläne • Leiten von Gruppenkursen • Abschließen von Trainingsverträgen • Mitarbeiten im Bereich Marketing (z. B. Erarbeiten sportspezifischer Marketingkonzepte; Werben von Sponsoren) • Durchführen von Aufgaben im Bereich der Planung und Koordinierung • Überwachen der Einhaltung von Sicherheitsnormen sowie Hygienestandards Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Sport- und Fitnessstudios, Sportverbände und -vereine, Betreiber von Sportanlagen, Wellness- und Gesundheitszentren, Sportveranstalter in Sportschulen, Sport- und Bäderämter sowie Tourismuszentralen und Ferienzentren. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Deutsch, Wirtschaft, Sport • Kommunikationsfähigkeit • Kontaktbereitschaft • Körperbeherrschung • Organisationstalent • Pädagogisches Geschick • Selbstständiges Arbeiten • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Sport- und Fitnessbranche (Ausbildungsbereich Industrie und Handel), geregelt durch Ausbildungsverordnung Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 54 (m/w/d) Sport- und Fitnesskaufmann © Julie - Fotolia.com 44
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