Ausbildungsatlas Landkreise Barnim & Uckermark

Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Finanzielle Förderung für Azubis Berufsaus- bildungsbeihilfe Die Ausbildungsvergütung für Azubis ist unterschiedlich hoch. Sie ist u. a. abhängig von der Branche und der Region. Für so manchen Azubi reicht die Vergütung nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Wer während der Ausbildung nicht mehr bei seinen Eltern lebt, muss auch seine Miete selbst zahlen. Das beschreibt genau deine Situation? Hier kann dir unter bestimmten Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit helfen: mit einem monatlichen Zuschuss aus der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Die Förderung erhältst du nur in der Erstausbildung. Die Höhe ist abhängig von deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und dem anzurechnenden Einkommen. Das Einkommen deiner Eltern wird nur angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das erhaltene Geld muss nicht zurückgezahlt werden. BAB soll die Kosten für Miete, Arbeitskleidung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Fahrten zu den Eltern decken. Addiert wird eine Pauschale für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags (Grundbedarf). Beträge aus der BAB stehen dir aber nur zu, wenn deine Ausbildungsvergütung zuzüglich Geld aus anderen Einnahmequellen geringer ausfällt als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern nicht genug verdienen, um finanziell zu deinen Lebenshaltungskosten beitragen zu können. Gezahlt wird dir die BAB während der gesamten Ausbildung. Die folgenden Kriterien schließen dich von einer Förderung aus: Du absolvierst eine schulische Ausbildung (zum Beispiel Ergotherapeut/in [m/w/d] ). Du beziehst bereits von einer anderen Behörde Leistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Anwenden funktionsdiagnostischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung in diversen Bereichen: • Sinnesorgane des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens und der Nase • Sinnesorgan des Gehirns, der Funktionsdiagnostik des Nervensystems und der Muskelfunktion (z. B. Erstellen von EEGs) • Herz-Kreislaufsystem, invasive Funktionsdiagnostik und Kontrollen von Implantaten (z. B. Erstellen von EKG bzw. PKG) • Gefäßsystem (z. B. Erstellen von Röntgenaufnahmen der Blutgefäße) • Respiratorisches System (z. B. Prüfen der Atemfunktionen) • Allergologische Funktionsdiagnostik (z. B. Ausführen von Lungenfunktionsuntersuchungen) • Justieren und Sterilisieren medizinischer Geräte • Erledigen administrativer Aufgaben (z. B. Dokumentieren und Auswerten der Ergebnisse) • Betreuen der Patienten Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich in Krankenhäusern, Facharztpraxen, medizinischen Laboratorien, in Zentren für Diagnostik oder in Schlaflabors bzw. Schlafmedizinischen Zentren. Bewerberprofil: Mittlerer Bildungsabschluss • Gute Noten in Chemie, Physik, Biologie, Mathematik, Deutsch • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Verschwiegenheit • Auge-Hand-Koordination • Technisches Verständnis • Psychische Stabilität • Einfühlungsvermögen • Organisationstalent Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen mit fachpraktischem Teil in einem Krankenhaus oder einer ambulanten Einrichtung (bundesweit einheitlich geregelt) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 60 (m/w/d) Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik* *Vor dem 01.01.2023: Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (m/w/d) © serafino - Fotolia.com 38

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