Assistieren in der ärztlichen Sprechstunde • Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen • Ausgeben von Rezepten nach Absprache mit dem Arzt • Beraten und Betreuen von Patienten (u. a. Informieren über Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge; Organisieren von Serviceleistungen wie z. B. Recall-System zur Erinnerung an Impftermine) • Vorbereiten und Sterilisieren der Instrumente, Geräte und Apparaturen • Durchführen von Laborarbeiten • Dokumentieren der Ergebnisse • Erledigen organisatorischer, kaufmännischer und verwaltender Arbeiten (z. B. Vergeben von Terminen; Anlegen und Pflegen von Patientenakten; vorschriftsmäßiges Lagern des Praxisbedarfs an Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln; Erledigen des Schriftverkehrs wie Arzt- und Überweisungsschreiben; Abrechnen der Leistungen mit den Krankenkassen; Durchführen von Quartalsabrechnungen; ggf. Pflegen der Praxis-Homepage; Übernehmen von Aufgaben im Qualitätsmanagement) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Arztpraxen aller Fachgebiete, Krankenhäuser und andere Institutionen des Gesundheitswesens, medizinische Labore, betriebsärztliche Abteilungen von Unternehmen sowie Gesundheitsämter. Bewerberprofil: Gute Noten in Biologie, Chemie, Mathematik und Deutsch • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Kontaktbereitschaft • Einfühlungsvermögen • Psychische Stabilität • Verschwiegenheit • Merkfähigkeit • Organisationstalent • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Bereich Freie Berufe (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 26 (m/w/d) Medizinischer Fachangestellter © Tyler Olson - Fotolia.com Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 38
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