Der Ratssaal wird geschmückt von den bleiverglas- ten Fenstern der Künstlerin Ilse Fischer – „Kinder- land“, „Jugend“, „Erntezeit“ und „Ausklang“ und dem Wandteppich „Lebensfreude“ gestaltet und gefertigt von einem Zirkel für künstlerische Textilgestaltung in Eichwalde, seit dem Jahr 1984 schmückt dieser Wandteppich das Trauzimmer des Standesamtes Eichwalde. Terminwünsche für Eheschließungen erfragen Sie gern telefonisch im Standesamt. Freitags und samstags können Sie sich zwischen 9:30 und 12:30 Uhr das Ja-Wort geben. Eine unverbindliche Kalendereintragung Ihres Wunschtermins für das folgende Jahr nehmen wir ab Anfang Oktober des laufenden Jahres entgegen. Samstagstermine bieten wir das ganze Jahr hindurch an, in den Monaten Januar, Februar, März, Oktober, November und Dezember jeweils an einem und in den anderen Monaten an zwei Samstagen. 030 67502-305/-304 · standesamt@eichwalde.de Sprechzeiten des Standesamtes, bitte buchen Sie sich einen Termin online Di 9:00 –12:00 Uhr · 13:00 –18:00 Uhr Do 9:00–12:00 Uhr · 13:00–16:00 Uhr 2.4 DAS FUNDBÜRO Ihre Anlaufstelle für verlorene Gegenstände Das Fundbüro spielt eine wichtige Rolle bei der Rückführung verlorener Gegenstände und Tiere. Es dient als zentrale Anlaufstelle für Finder und Verlierer und sorgt dafür, dass gefundenen Sachen sicher aufbewahrt werden und an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Ablauf im Fundbüro 1. Wenn Sie etwas gefunden haben: Bürger können hier alle gefundenen Gegenstände abgeben. Das Fundbüro erfasst diese, um sie sicher zu verwahren. Finder von wertvollen Gegenständen (über zehn Euro) müssen den Fund ebenfalls dem Fundbüro melden. Das Fundbüro nimmt dann die notwendigen Schritte zur Ermittlung des Eigentümers vor. 2. Wenn Sie etwas verloren haben: Verlierer können sich an das Fundbüro wenden, um nach ihren verlorenen Sachen zu suchen. Die Mitarbeiter des Fundbüros helfen bei der Identifizierung und Rückgabe der Gegenstände. 3. Verwahrung und Verwaltung: Gefundene Gegenstände werden im Fundbüro sicher aufbewahrt und katalogisiert. Das erleichtert die spätere Zuordnung zu den Eigentümern. 4. Zuordnung und Rückgabe: Das Fundbüro versucht, den Gegenstand dem Eigentümer zuzuordnen. Erfolgt dies erfolgreich, wird der Eigentümer benachrichtigt und kann seinen Besitz abholen. Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines gültigen Dokuments (Personalausweis) und nach eingehender Prüfung abgeholt werden. Gebühren werden nach dem Wert des Fundgegenstandes berechnet. 5. Fundtiere: Tiere, die gefunden werden, sind ebenfalls im Fundbüro zu melden. Sie werden durch besondere Schutzgesetze abgedeckt, jedoch gelten die allgemeinen Regeln für Fundsachen auch für Tiere. Das Fundbüro koordiniert sich in solchen Fällen mit dem örtlichen Tierheim und Tierschutzorganisatoren. Geschäftsbereich Ordnungsverwaltung 030 67502-303 · ov@eichwalde.de 9 Gemeinde Eichwalde
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==