Infobroschüre Eichwalde

2.3 STANDESAMT EICHWALDE Die Aufgaben des Standesamtes sind umfänglich: ƒ Beurkundung von Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen ƒ Vater- und Mutterschaftsanerkennungen ƒ Namensänderungen ƒ Anmeldungen und Durchführung von Eheschließung ƒ Nachbeurkundung (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) von deutschen Staatsangehörigen im Ausland mit Wohnsitz oder letztem Wohnsitz im Standesamtsbezirk (Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen) ƒ Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen ƒ Ausstellung von Personenstandsurkunden und beglaubigten Abschriften/Auszügen aus den Personenstandsbüchern der Standesämter Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen, Miersdorf, Schönefeld (bis September 2011), Rudow, Großziethen, Selchow, Waßmannsdorf und Waltersdorf Die Aufbewahrungsfristen betragen für Geburten- register 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre und Sterbe- register 30 Jahre. Aus diesen Registern können Urkunden und beglaubigte Ablichtungen ausgestellt werden. Register die diesen Zeitraum überschritten haben gelten als Archivgut. Aus diesen Registern werden beglaubigte Kopien erstellt. Sie wurden in fast allen Fällen bereits an das Kreisarchiv in Luckau (Landkreis Dahme-Spreewald, Kreisarchiv, Nonnengasse 3, 15926 Luckau) abgegeben. Anmeldung der Eheschließung und Eheschließungen Die Voraussetzung für eine standesamtliche Trauung ist die Anmeldung der Eheschließung. Diese erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Zur Anmeldung der Eheschließung sollten möglichst beide Antragssteller persönlich im Standesamt erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, kann einer der Partner durch eine Vollmacht beauftragt werden, den Antrag allein zu stellen. Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Urkunden und Dokumente sind sehr individuell. Eine persönliche oder telefonische Nachfrage im Standesamt ist daher hilfreich. Im Standesamt Eichwalde wird gern geheiratet. Eheschließungsort ist das Rathaus Eichwalde im Ratssaal, bis zu 24 Gäste können Sie mitbringen. Kapitel 7 Gemeinde Eichwalde

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