SATZUNGEN – KITASATZUNG | SCHULBEZIRKSSATZUNG © Stadt Königs Wusterhausen Kann ich den Betreuungsvertrag auch vorübergehend, z.B. während der Ferien kündigen? Eine Kündigung des Betreuungsvertrages nur für die Schließ- und Ferienzeiten mit anschließendem Antrag zur Wiederaufnahme des Kindes ist unzulässig. Wie sind die Schließzeiten? Die Einrichtungen schließen an max. 16 Wochentagen im Jahr sowie Heiligabend und Silvester. Muss ich auch während der Schließzeiten bezahlen? Schließzeiten befreien nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge. Während der Schließzeiten der Kindertagesstätten kann die Betreuung auf Antrag in einer anderen Einrichtung erfolgen. Der Antrag soll spätestens drei Monate vor Inanspruchnahme der Ersatzbetreuung des jeweiligen Jahres gestellt werden. Im Antrag sind die Gründe für die Ersatzbetreuung zu nennen und durch Nachweise zu belegen. Muss ich einen Kita-Beitrag entrichten? Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung werden im Land Brandenburg stufenweise abgeschafft. Bereits seit 2018 werden für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung keine Elternbeiträge mehr erhoben. Seit August 2023 ist das vorletzte Kita-Jahr beitragsfrei. Für das erste von drei Kita-Jahren müssen ab August 2024 keine Kita-Gebühren mehr entrichtet werden. Die aktuell geltende Kindertagesstättensatzung der Stadt Königs Wusterhausen finden Sie unter: www.koenigs-wusterhausen.de Schulbezirkssatzung Die Schulbezirkssatzung legt für jede Grundschule, die sich in Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen befindet, den dazugehörigen Schulbezirk fest und bestimmt damit, welche Schule ein Kind besucht. Die Abgrenzung der einzelnen Bezirke erfolgt nach Ortsteilen und Straßenzügen, manchmal kann es jedoch auch Überschneidungen geben. In diesen Fällen entscheidet das zuständige Sachgebiet gemeinsam mit den Schulleitern der zuständigen Schulen, wo der Schulbesuch erfolgt. In Königs Wusterhausen gibt es sechs Schulbezirke: Schulbezirk I Grundschule „Erich Kästner“ Erich Kästner Straße 5 – 7 15711 Königs Wusterhausen Schulbezirk II Grundschule „Wilhelm Busch“ Rosa-Luxemburg-Straße 19 15711 Königs Wusterhausen Schulbezirk III Grundschule „Fontane“ Goethestraße 60 15713 Königs Wusterhausen – OT Niederlehme Schulbezirk IV Grundschule „Am Krimnicksee Lindenstraße 22 15712 Königs Wusterhausen – OT Senzig Schulbezirk V Grundschule Zeesen Fasanenstraße 1 – 3 15711 Königs Wusterhausen – OT Zeesen Schulbezirk VI Grundschule Zernsdorf Alte Trift 3 15712 Königs Wusterhausen – OT Zernsdorf Welche Straßen den einzelnen Schulbezirken zugeordnet sind, können Sie auf der Webseite der Stadt unter www.koenigs-wusterhausen.de nachlesen. 48
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