Infobroschüre Koenigs-Wusterhausen

SATZUNGEN – STRASSENREINIGUNG UND WINTERDIENST | KITASATZUNG © Stadt Königs Wusterhausen Grünflächen und Pflanzen dürfen nicht mit Streusalz oder salzhaltigem Schnee in Berührung kommen. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unbedingt notwendig behindert wird. Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten müssen ebenfalls von Eis und Schnee freigehalten werden. Der Winterdienst muss in der Zeit von 7.00–20.00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte verrichtet werden. Nach 20.00 Uhr ist er werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu verrichten. Wenn die Streumittelwirkung nicht mehr gegeben ist, muss das Streuen unverzüglich wiederholt werden. Was gibt es bei der Straßenreinigung zu beachten? Wurde die Reinigungspflicht den Grundstückseigentümern übertragen, so müssen sie die Fahrbahnen und Gehwege sauber halten. Kehricht und sonstiger Unrat (wie z.B. Laub, Papier, u.a.) sind nach dem Beendigen der Säuberung unverzüglich zu entfernen und dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum zwischengelagert werden. Zu den zu reinigenden Flächen gehören im straßenreinigungsrechtlichem Sinne nicht nur der Gehweg, sondern auch alle unbefestigten Teile und Flächen zwischen den angrenzenden Grundstücken und der Fahrbahn. Wie berechnen sich die Gebühren für die Straßenreinigung? Die Stadt erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung sowie den Winterdienst der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren. Die Stadt trägt 25 % der Gesamtkosten. Die Kosten für die von der Stadt erbrachten Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes werden durch die Veranlagungsmeter geteilt. Die Veranlagungsmeter leiten sich aus der Summe aller Frontlängen der Grundstücke ab, die entlang der Straße erschlossen werden. Die Anzahl der monatlichen Reinigungen in den einzelnen Straßen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis, dem auch die Zuordnung zu den einzelnen Gruppen zu entnehmen ist. Wer seiner Reinigungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße verhängt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn Fahrbahnen und Gehwege nicht sauber gehalten sowie bei Schnee und Glätte nicht geräumt und gestreut werden. Kitasatzung Die Kita-Satzung der Stadt Königs Wusterhausen regelt die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten sowie für andere ergänzende Angebote. Außerdem wird in dieser Satzung die Höhe der Beiträge und Pauschalen festgelegt. auch der Abschluss der Betreuungsverträge. Bei Einrichtungen in freier Trägerschaft werden die Betreuungsverträge mit den freien Trägern geschlossen. Wann endet der Betreuungsvertrag? Das Betreuungsverhältnis in Kindertagesstätten endet automatisch beim Erreichen der Schulpflicht zum 31.07. des jeweiligen Jahres. Bei Hortkindern endet der Betreuungsvertrag mit der Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe zum 31.07. des jeweiligen Jahres. Sollte danach weiterer Betreuungsbedarf bestehen, wird der Betreuungsanspruch auf Antrag von der Stadt erneut geprüft und über die Weiterbetreuung entschieden. Der bestehende Betreuungsvertrag kann aber auch fristgemäß gekündigt werden (die Kündigungsfrist für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder beträgt 1 Monat zum Monatsende). Die Kündigung bedarf der Schriftform und der Unterschrift beider Sorgeberechtigten. Maßgebend ist der Posteingang in der Stadtverwaltung. Die Stadt Königs Wusterhausen hat das Recht zur fristlosen Kündigung des Betreuungsvertrages, wenn » ein Kind länger als 2 Monate unentschuldigt den Betreuungsplatz nicht in Anspruch nimmt, » schwerwiegend oder wiederholt gegen die Vereinbarungen im Betreuungsvertrag, die Kita-Satzung oder gegen die Hausordnung verstoßen wird. Welches sind die Kriterien für die Aufnahme in eine Kindertagesstätte? Voraussetzungen zur Aufnahme eines Kindes sind der Rechtsanspruch auf Betreuung sowie der Abschluss eines entsprechenden Betreuungsvertrages. Bis zum dritten Lebensjahr kann der Rechtsanspruch auf Betreuung auch durch eine Kindertagespflege oder eine Eltern-KindGruppe erfolgen. Bei der Neuaufnahme ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die die Eignung des Kindes zum Besuch der Einrichtung bestätigt. Wünschen nach einem bestimmten Kita-Platz kann nur nach Verfügbarkeit entsprochen werden. Wie sind die Betreuungszeiten geregelt? Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem Bedarf. Bei Aufnahme des Kindes wird vertraglich eine Betreuungszeit vereinbart. Die tatsächlichen Bringe- und Abholzeiten sind – unter Einhaltung der Vorgaben der Kitasatzung – individuell zwischen Eltern und der betreffenden Einrichtung abzustimmen. Schließzeiten werden im Kitaausschuss beschlossen und rechtzeitig durch Aushänge in der Einrichtung bekanntgegeben. Wo melde ich mein Kind an? Die Antragstellung für Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft erfolgt immer bei der Stadt Königs Wusterhausen im Sachgebiet Bildung und Familie. Bei städtischen Einrichtungen erfolgt hier 47

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