Infobroschüre Koenigs-Wusterhausen

Satzungen regeln das Zusammenleben Das Miteinander in Königs Wusterhausen wird durch eine Reihe von Satzungen geregelt, die die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger festlegen. Die Satzungen werden von den Vertretern der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Sie tragen dazu bei, Konflikten vorzubeugen und das Zusammenleben für alle möglichst angenehm zu gestalten. In dieser Broschüre sind Informationen aus einigen ausgewählten Satzungen aufgeführt. Den genauen Wortlaut aller gegenwärtig gültigen Satzungen finden Sie auf der Webseite der Stadt unter: www.koenigs-wusterhausen.de © Stadt Königs Wusterhausen SATZUNGEN Ordnungsbehördliche Verordnung… … über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Königs Wusterhausen Schutz der Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen In öffentlichen Anlagen und auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet ist es untersagt, Einrichtungen wie Bänke, Bushaltestellen, Abfallbehälter, Denkmäler, o.ä. zu entfernen, beschädigen, beschmutzen usw. und anders als bestimmungsgemäß zu nutzen. So ist z.B. auch das Parken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Anlagen und auf Grünflächen verboten. Abfallentsorgung Abfall, der im Haushalt oder bei gewerblicher Tätigkeit angefallen ist, darf nicht in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. In öffentlichen Anlagen und auf Verkehrsflächen ist das Wegwerfen und Zurücklassen von Unrat jeglicher Art untersagt. Hunde Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass ihre Tiere die Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen nicht verunreinigen. Sollte dies doch geschehen sein, so ist die Verunreinigung unverzüglich zu entfernen und in dafür vorgesehene Behältnisse zu entsorgen. Hundehalter sollen eine höchstens zwei Meter lange Leine bei sich tragen, um den Hund im Bedarfsfall sofort anleinen zu können. Katzen Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, müssen diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen lassen. Als Katzenhalter gilt auch, wer herrenlose Katzen regelmäßig füttert. Spielplätze Sofern auf Schildern vor Ort nichts anderes festgelegt ist, können sich jeweils in der Zeit von 08.00–20.00 Uhr auf Kinderspielplätzen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sowie deren Erzieher und Aufsichtspersonen aufhalten. Fußballspielen ist nur auf dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Mitbringen von Tieren (außer Blindenführhunde) ist auf den städtischen Spiel- und Sportplätzen generell nicht gestattet. Das Konsumieren von Alkohol ist verboten. Hausnummern In Königs Wusterhausen muss jedes Haus mit der Hausnummer versehen werden, die dem Grundstück zugeteilt wurde. Hausnummern müssen grundsätzlich von der Straße aus erkennbar und deutlich lesbar sein. Verbrennen von Holz Neben den bereits im Landesimmissionsschutzgesetz enthaltenen Verboten bzw. Bestimmungen wird das Verbrennen von naturbelassenem Holz untersagt: » bei anhaltender Trockenheit (ab Waldbrandgefahrenstufe 3) » bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste) » von 00.00 Uhr–07.00 Uhr Weitergehende Information unter: https://mlul.brandenburg.de 44 SATZUNGEN – ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG

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