Infobroschüre Koenigs-Wusterhausen

© Uwe Engler © Fotoatelier an der Schleuse Standesamt Das Standesamt ist zuständig für Aufgaben, die im Personenstandsgesetz aufgeführt sind. Dies sind z.B.: » Ausstellen von Geburtsurkunden » Eheschließungen » Ausstellen von Sterbeurkunden » Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland » Fortführung aller Personenstandsregister » Entgegennahme von Erklärungen zur Anerkennung der Vater- und Mutterschaft » Entgegennahme von Anträgen und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses » Entgegennahme von Namenserklärungen Weitere ausführliche Informationen zu den genannten Aufgabengebieten sowie den entsprechenden Gebühren finden Sie unter: www.koenigs-wusterhausen.de Heiraten in Königs Wusterhausen Zuständig für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Heiratswilligen seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Die eigentliche Eheschließung kann anschließend bei jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wer in Königs Wusterhausen den Bund fürs Leben eingehen möchte, kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen: » Trauung im modernen Trauzimmer im Rathaus (max. 20 Personen) » Heiraten mit Blick aufs Wasser in der Villa am See in Wildau Weitere Informationen zum Thema „Heiraten in Königs Wusterhausen“ finden Sie unter: www.koenigs-wusterhausen.de Standesamt Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen Telefon: 03375 273-501/-502/-503 Fax: 03375 273-504 standesamt@stadt-kw.de » Öffnungszeiten: Mo 09.00–12.00 Uhr Di 09.00–12.00 & 14.00–18.00 Uhr Do 13.00 –17.00 Uhr Fr 07.30 –12.00 Uhr 30 STADTVERWALTUNG – STANDESAMT

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