© Stadt Königs Wusterhausen KOMMUNALPOLITIK Stadtverordnetenversammlung Die Stadtverordnetenversammlung ist das von den Königs Wusterhausener Bürgern gewählte Beratungs- und Entscheidungsgremium. Im Land Brandenburg werden die Städte- und Gemeindevertreter alle fünf Jahre gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung in Königs Wusterhausen besteht derzeit aus 37 Mitgliedern: 36 Stadtverordnete und die Bürgermeisterin. Wie viele Stadtverordnete gewählt werden, richtet sich nach der Einwohnerzahl. Die aktuelle Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung finden Sie unter www.koenigs-wusterhausen.de. Über das Jahr verteilt finden in Königs Wusterhausen fünf bis sechs Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung statt, in denen über die Belange der Stadt diskutiert und abgestimmt wird. In diesen öffentlichen Sitzungen haben interessierte Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, Fragen an die Bürgermeisterin und die Stadtverordneten zu richten. Die Beschlussvorlagen können spätestens am Tag der Sitzung beim Sachgebiet „Allgemeine Verwaltung“ oder auf der Webseite der Stadt unter www.koenigs-wusterhausen.de eingesehen werden. Bevor ein städtisches Vorhaben in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung kommt, wird es in der Regel zunächst in den Fachausschüssen und anschließend im Hauptausschuss diskutiert und abgestimmt. Die Ausschüsse geben Empfehlungen ab, die jedoch nicht bindend für die Stadtverordnetenversammlung sind. 24 KOMMUNALPOLITIK – STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
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