Informationsbroschüre Fürstenwalde/Spree

18 » Förderrichtlinien « WIR FÖRDERN SPORT Sport stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, vermittelt wichtige Werte und trägt zur Gesundheit und Lebensqualität bei. Die Stadt Fürstenwalde/Spree unterstützt daher Sportvereine und -einrichtungen, um sportliche Angebote zu fördern und ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Wer kann eine Förderung beantragen? Vereine mit Sitz in Fürstenwalde, welche im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sind. Voraussetzungen für eine Förderung » Kein Rechtsanspruch auf Förderung » Mittel müssen im städtischen Haushalt verfügbar sein » Antragsteller müssen ihre Satzung und den Nachweis der Gemeinnützigkeit vorlegen » Projekte müssen von allgemeinem Interesse für die Stadt sein » Maßnahmen unter 100 € werden nicht gefördert » ab 1.000 € ist der Nachweis weiterer Finanzierungen notwendig Was wird gefördert? » Nutzung städtischer Sportstätten (bis zu 85 % der Kosten) » $QVFKDŎXQJ YRQ 6SRUWJHU¦WHQ ELV ]X » Vereine mit Jugendanteil über 20 % (9,50 € pro Kind/Jugendlichem jährlich) » Sportveranstaltungen und Wettkämpfe (bis zu 30 %) » Betriebskosten vereinseigener Sportstätten (bis zu 80 € je Mitglied, max. 10.000 €/Jahr) » Sanierung und Neubau von Sportanlagen (bis zu 30 %) » Ehrungen für Sportler und Ehrenamtliche Was wird nicht gefördert? » Gehalts- und Lohnkosten für Trainer oder Vereinsangestellte » Vereinslokale und Büroräume » Gewerbliche Flächen oder Werbung » Grunderwerb und Erschließungskosten Die Stadt Fürstenwalde/Spree setzt mit dieser Förderung ein Zeichen für ein aktives und gemeinschaftliches Sportleben. Weitere Informationen und Antragsformulare sind bei der Stadtverwaltung erhältlich. Sportförderung Alle Informationen sowie die geltende Richtlinie ŏQGHQ 6LH XQWHU www.fuerstenwaldespree.de/Sportförderung

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