Ausbildungsatlas Landkreise Havelland, Oberhavel & Potsdam-Mittelmark; Städte Potsdam & Brandenburg a. d. Havel

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil (m/w/d) Pflegefachassistent Pflegen und Begleiten von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen im Rahmen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) • Durchführen von Maßnahmen der Gesundheitsförderung • Durchführen einfacher Krankenbeobachtung • Erheben und Weitergeben medizinischer Messwerte (z. B. Puls, Temperatur, Blutdruck, Blutzucker) • Feststellen akuter Gefährdungssituationen und anschließendes Einleiten erforderlicher Maßnahmen • Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher An- bzw. Verordnung • Vorbereiten und Pflegen von Instrumenten und medizinischen Geräten (z. B. Katheter, Sonden) • Ausführen einfacher Verbandswechsel • Anwenden physikalischer Maßnahmen (z. B. Auflegen von Wärme- oder Kälteträgern) • Dokumentieren der erbrachten Leistungen Beschäftigungsmöglichkeiten werden in Krankenhäusern und Kliniken, Facharztpraxen und Gesundheitszentren, Seniorenwohn- und -pflegeheimen, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung sowie in Einrichtungen der Kurzzeitpflege und bei ambulanten sozialen Diensten angeboten. Bewerberprofil: Hauptschulabschluss • Gute Noten in Ethik, Biologie und Chemie • Verantwortungsbewusstsein • Einfühlungsvermögen • Respekt • Belastbarkeit • Geduld • Sorgfalt • Teamfähigkeit • Beherrschtheit • Selbstkontrolle • Durchsetzungsvermögen • Beobachtungsgenauigkeit Ausbildungsart: Landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an der Berufsfachschule, Ergänzung durch Praxisphasen (z. B. im Krankenhaus oder Pflegeheim) Zeitraum: 1 Jahr Ausbildungsangebote Seite: 56 Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 47

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