Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Diverse Fachrichtungen: • Eisen- und Stahlmetallurgie (Steuern und Überwachen der Prozessabläufe bei der Roheisen- und Stahlerzeugung; Beschicken der Hochöfen mit Einsatzstoffen wie Eisenerz, Koks und Eisenschrott) • Nichteisenmetallumformung (Herstellen von Blechen, Rohren, Gussteilen und Profilen aus Nichteisenmetallen wie Kupfer, Messing, Zink oder Aluminium; Verarbeiten von Barren oder Stangen an Walzstraßen, Strang-, Stangen-, Gesenkpressen oder Tiefziehmaschinen; Fertigen von Bauteilen an Schmiedeanlagen) • Nichteisenmetallurgie (Steuern und Überwachen der Prozessabläufe bei der Erschmelzung von Nichteisenmetallen wie Kupfer, Zink, Aluminium, Blei oder Edelmetall; Zusammenstellen von Einsatzstoffen wie Erze, Konzentrate, Tonerde oder Altmetall nach Rezeptur) • Stahlumformung (Herstellen von Stahlblechen, -trägern, -platten, Draht oder geschmiedeten Bauteilen mithilfe von Walz-, Tiefzieh-, Press- oder Schmiedeanlagen) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, je nach Fachrichtung, Hütten-, Hochofen- und Stahlwerke der Roheisen- und Stahlerzeugung, Gießereien, Umformbetriebe, Walzwerke, Schmiedebetriebe, Zulieferer. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Physik/Chemie, Werken/ Technik • Sorgfalt • Umsicht • Daueraufmerksamkeit • Reaktionsgeschwindigkeit • Entscheidungsfähigkeit • Handwerkliches Geschick • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Selbstständige Arbeitsweise Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3,5 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 2 (m/w/d) Verfahrenstechnologe Metall Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 46
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