Ausbildungsatlas Stadt Chemnitz & Landkreis Zwickau

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Betreuen der Patienten vor und nach Operationen • Vorbereiten der Operationseinheiten • Selbstständiges Organisieren und Koordinieren der Arbeitsabläufe in den Funktionsabteilungen Ambulanz, Endoskopie und Zentralsterilisation • Vorbereiten der Instrumente, Materialien und Geräte • Kontrollieren der Funktion medizinisch-technischer Geräte • Betreuen und Vorbereiten der Patienten vor der Operation und im Operationsbereich (z. B. richtiges Positionieren für den Eingriff; Bedecken mit aseptischer Operationskleidung) • Assistieren während der Operation sowie Umsetzen ärztlicher Anweisungen • Instrumentieren (d. h. Zureichen von Instrumenten und Materialien an die operierenden Ärzte) • Bedienen und Überwachen der Beatmungs-, Absaug-, Blutdruckmess- und anderer Geräte • Nachbereiten der Operationseinheiten (z. B. Desinfizieren und Sterilisieren der Instrumente; Entsorgen der Einwegschutzkleidung) • Dokumentieren der OP Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Krankenhäusern, Fach- und Universitätskliniken sowie in ambulanten Operationszentren. Bewerberprofil: Realschulabschluss • Gute Noten in Biologie, Chemie, Deutsch • Gute Auge-Hand-Koordination • Verantwortungsbewusstsein • Teamfähigkeit • Einfühlungsvermögen • Verschwiegenheit • Zusätzliche Voraussetzungen je nach Ausbildungsanbieter Ausbildungsart: Durch Empfehlung der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft (DKG) geregelte oder landesrechtlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen, ergänzt durch Praxisphasen in medizinischen Einrichtungen Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 52 (m/w/d) Operationstechnischer Assistent Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 39

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