Ausbildungsatlas Stadt Chemnitz & Landkreis Zwickau

Assistieren in der ärztlichen Sprechstunde • Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen • Ausgeben von Rezepten nach Absprache mit dem Arzt • Beraten und Betreuen von Patienten (u. a. Informieren über Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge; Organisieren von Serviceleistungen wie z. B. Recall-System zur Erinnerung an Impftermine) • Vorbereiten und Sterilisieren der Instrumente, Geräte und Apparaturen • Durchführen von Laborarbeiten • Dokumentieren der Ergebnisse • Erledigen organisatorischer, kaufmännischer und verwaltender Arbeiten (z. B. Vergeben von Terminen; Anlegen und Pflegen von Patientenakten; vorschriftsmäßiges Lagern des Praxisbedarfs an Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln; Erledigen des Schriftverkehrs wie Arzt- und Überweisungsschreiben; Abrechnen der Leistungen mit den Krankenkassen; Durchführen von Quartalsabrechnungen; ggf. Pflegen der Praxis-Homepage; Übernehmen von Aufgaben im Qualitätsmanagement) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Arztpraxen aller Fachgebiete, Krankenhäuser und andere Institutionen des Gesundheitswesens, medizinische Labore, betriebsärztliche Abteilungen von Unternehmen sowie Gesundheitsämter. Bewerberprofil: Gute Noten in Biologie, Chemie, Mathematik und Deutsch • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Kontaktbereitschaft • Einfühlungsvermögen • Psychische Stabilität • Verschwiegenheit • Merkfähigkeit • Organisationstalent • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung im Bereich Freie Berufe (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 35, 52 (m/w/d) Medizinischer Fachangestellter Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Unter folgenden Bedingungen ist Unter folgenden Bedingungen ist 37

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