FAMILIENGERECHTE KOMMUNE © Maria Vitkovska - AdobeStock.com 23 BABYBEGRÜSSUNGSGELD DER STADT KIRCHBERG ist innerhalb eines Jahres nach der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung U7a zu beantragen. Die Anträge für das Babybegrüßungsgeld der Stadt Kirchberg sind jederzeit in der Stadtverwaltung Kirchberg, im Servicebüro (Eingang Neumarkt), Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg erhältlich. Übrigens: Kurz vor Beendigung der betreffenden Antragsfristen für das Babybegrüßungsgeld der Stadt Kirchberg werden alle bekannten Anspruchsberechtigten zur Erinnerung noch einmal angeschrieben. Die Stadt Kirchberg zahlt an alle Personensorgeberechtigten für jedes anspruchsberechtigte Kind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kirchberg einschließlich ihrer Ortsteile ein Babybegrüßungsgeld aus. Das Babybegrüßungsgeld der Stadt Kirchberg umfasst dabei zwei Stufen, bei denen je 50,00€ an die Personensorgeberechtigten auf Antrag ausgezahlt werden können. Das Babybegrüßungsgeld Stufe I – Ein kleiner Willkommensgruß Das Geld wird in Form eines symbolischen Gutscheins gewährt und ist innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes in Anspruch zu nehmen. Verbunden mit der Auszahlung ist ein Besuch der Bürgermeisterin bei den Antragsstellern. In einem persönlichen Gespräch geht sie gern auf alle Fragen, Anliegen oder Probleme der Eltern ein. Das Babybegrüßungsgeld Stufe II – Die kleine Belohnung Das Babybegrüßungsgeld Stufe II erhalten alle Kinder, die nachweislich an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U7a teilgenommen haben. Der Antrag auf das Babybegrüßungsgeld Stufe II © Maryna - AdobeStock.com
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