Steueridentifikationsnummer (Steuer-IdNr.): Die elfstellige Nummer gilt ab Ausstellung lebenslang. VomFinanzamt erhältst du ein Informationsschreiben über die für den Lohnsteuerabzug gespeicherten Daten. Diese Angaben kann der Arbeitgeber über die IdNr. elektronisch abrufen. Sozialversicherungsnummer: Sie bestätigt deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und garantiert die richtige Zuordnung deiner Beiträge. Dein Ausbildungsbetrieb beantragt die Nummer bei der Rentenversicherungsanstalt, die dir im Anschluss per Post einen Sozialversicherungsausweis zusendet. Diesen legst du vor Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb vor, spätestens zum Antritt der Ausbildung. Den Ausweis benötigst du für dein gesamtes Berufsleben bis zur Rentenzahlung. Krankenversicherung: Mit Beginn deiner Ausbildung beginnt die Krankenversicherungspflicht. Du kannst deine Krankenversicherung selbst wählen. Deine elektronische Gesundheitskarte (EGk) wird dir nach Abschluss einer Krankenversicherung automatisch ausgestellt und zugesendet. Dein Ausbildungsbetrieb benötigt spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn eine standardisierte Bescheinigung über dieMitgliedschaft in einer Krankenkasse. Girokonto: Um dir deine Ausbildungsvergütung auszahlen zu können, braucht dein Ausbilder Angaben zu deiner Bankverbindung. Gesundheitsbescheinigung: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für alle unter 18-Jährigen, die eine duale Ausbildung beginnen, eine ärztliche Untersuchung verpflichtend. Diese absolviert man bei seinem Hausarzt. Die entsprechende Bescheinigung als Beweis für die gesundheitliche Eignung wird dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt. In einigen Berufen (z. B. in der Lebensmittelbranche oder im Gesundheitswesen) benötigen auch Azubis über 18 Jahre eine ärztliche Bescheinigung. Führungszeugnis: Diese Bescheinigung über registrierte Vorstrafen einer Person ist nur für bestimmte Berufe erforderlich. Falls deinAusbildungsbetrieb ein solches Dokument benötigt, forderst du es bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung an. Glückwunsch – der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben! Erforderliche Unterlagen Zumerfolgreichen Start ins Arbeitsleben gehört auch jedeMenge Papierkram. Diese Checkliste zeigt, was du benötigst, wo du es bekommst undwas du deinemAusbildungsbetrieb vorlegenmusst. Info: Finanzielle Unterstützung Auchwenn du einemonatliche Ausbildungsvergütung erhältst, besteht ggf. Anspruch auf finanzielle Hilfe. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung in einemanerkannten Ausbildungsberuf, wenn du aufgrund der Entfernung zumBetrieb nicht bei deinen Elternwohnen kannst. Wichtig: BAB kann nicht gewährt werden bei einer schulischen Ausbildung (z. B. Ergotherapeut [m/w/d]). Zuständig: Arbeitsagentur Vermittlungsbudget: Für entstandene Kosten bei der Suche nach einemAusbildungsplatz (z. B. für die Bewerbung, einen ausbildungsbedingten Umzug, bestimmte Arbeitsmittel und Nachweise). Zuständig: Arbeitsagentur Leistungen nach BAföG: Bei bestimmten schulischen Ausbildungen. Zuständig: Amt für Ausbildungsförderung der Kommunal- oder Kreisverwaltung desWohnorts der Eltern Kindergeld: Wird i. d.R. bis zum18. Geburtstag eines Kindes gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen können deine Eltern während deiner Ausbildung bis zu deinem25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Auch eine Auszahlung an dich ist unter bestimmten Voraussetzungenmöglich. Zuständig: Arbeitsagentur 57
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