Ausbildungsatlas Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Weimarer Land, Stadt Jena & Stadt Weimar

Verarbeiten mineralischer Rohstoffe zu Baustoff wie Asphalt • Gewinnen von Kies durch Trocken- und/oder Nassbaggerung • Herstellen von Asphaltmischgut aus Mineralstoffen, Bitumen und Zusatzstoffen in der Mischanlage (z. B. Dosieren der Rohstoffe in vollautomatischen Anlagen gemäß der vorgegebenen Rezeptur mithilfe des Computers; Mischen und Erhitzen des Gesteinsmaterials in der Trockentrommel; Zumischen von Bitumen) • Überwachen und Steuern der vollmechanisierten und automatisierten Anlagen (z. B. Aufbereiten von Mineralstoffen durch Trennen von Verunreinigungen; Klassieren in verschiedene Korngrößen mit Schwingsieben; Waschen und Zerkleinern des Rohmaterials) • Durchführen von Qualitätsprüfungen; Dokumentieren der Ergebnisse • Warten und Instandhalten der Aufbereitungsanlagen wie Siebmaschinen und Waschanlagen sowie der Transporteinrichtungen • Lagern, Verladen und Transportieren des Asphaltguts Arbeitsplätze werden in Asphaltmischwerken sowie in der Asphaltaufbereitung bei Straßenbauunternehmen geboten. Bewerberprofil Gute Noten in Mathematik, Physik/Chemie, Werken/Technik • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Räumliches Vorstellungsvermögen • Sorgfalt • Gute Auge-Hand-Koordination • Daueraufmerksamkeit • Reaktionsgeschwindigkeit • Entscheidungsfähigkeit • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart Duale Ausbildung in Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 60 Verfahrensmechaniker der Steine- und Erdenindustrie (m/w/d) FachrichtungAsphalttechnik Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeldmöglich: Ausbildung oder Studium › Du befindest dich zumerstenMal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. › Du absolvierst zumerstenMal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). › Dumachst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem5. Monat. Praktikumoder Freiwilligendienst › Du leistest ein Praktikummit einem fachlichen Bezug zu demvon dir angestrebten Beruf. › Du absolvierst einenFreiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkassemitteilen! 47

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