Ausbildungsatlas Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Weimarer Land, Stadt Jena & Stadt Weimar

Betreuen und Versorgen von Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege • Ausführen ärztlich veranlasster Maßnahmen (z. B. Durchführen von Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen) • Assistieren bei Untersuchungen • Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten oder Injektionen • Vorbereiten der Patienten auf operative Maßnahmen • Unterstützen bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege • Beraten und Anleiten von Patienten und Angehörigen in der ambulanten Pflege (z. B. Unterweisen in Pflegetechniken) • Übernehmen von Organisations- und Verwaltungsaufgaben • Dokumentieren von Patientendaten • Mitwirken bei der Qualitätssicherung und Verwaltung des Arzneimittelbestandes Arbeitsplätze finden sich in Krankenhäusern, Facharztpraxen, Seniorenwohn- und -pflegeheimen, Gesundheitszentren, bei ambulanten Pflegediensten, in Einrichtungen der Kurzzeitpflege, in Hospizen, in Wohnheimen für Menschenmit Behinderung sowie auf Krankenstationen oder inHospitälern von Schiffen. Bewerberprofil Abgeschlossene 10-jährige Schulausbildung • Gute Noten in Biologie, Chemie, Deutsch, Mathematik • Einfühlungsvermögen • Kommunikationsfähigkeit • Verantwortungsbewusstsein • Psychische Belastbarkeit und Stabilität • Pädagogisches Geschick • Geduld • Beherrschtheit • Verschwiegenheit • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen), bundesweit einheitlich geregelt, mit praktischem Teil in Kliniken, Heimen oder ambulanten Pflegediensten. Auch Ausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiumsmöglich. Zeitraum 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 4, 54, 56 © Pixel-Shot - shutterstock.com Pflegefachmann (m/w/d)* *Vor dem01.01.2020: Ausbildungen „Altenpfleger (m/w/d)“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d)“ sowie „Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)“ Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter des Azubis. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in §17 imBerufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die demAzubi vomausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechsWochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: › Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen. › Der Mindestlohn erhöht sich in jedemAusbildungsjahr. › Neben der Ausbildung darfst du ggf. einenMinijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung? Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt. 41

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