Vorsorge-Mappe Bitterfeld-Wolfen

• Um Zweifel an der Echtheit Ihrer Unterschrift auszuschließen, können Sie das Dokument bei der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen oder bei einem Notar beurkunden lassen. Empfehlenswert ist diese Bestätigung, da vorgelegte Vollmachten in der Praxis häufig angezweifelt werden. Lassen Sie sich Inhalt und Unterschrift beglaubigen oder beurkunden, wird Ihre erteilte Vollmacht problemlos von Banken, Behörden und anderen Institutionen anerkannt. Diese Angelegenheiten können Sie mit einer Vollmacht/Vorsorgevollmacht regeln Bestimmung des Aufenthalts Der Bevollmächtigte darf im Notfall über eine Heimaufnahme entscheiden und den Vertrag mit dem Heim unterzeichnen. Wohnungsangelegenheiten Davon betroffen sind die Kündigung des Mietvertrags für Ihre Wohnung sowie die Auflösung des Haushalts. Gesundheitsfürsorge Sie umfasst die Auswahl von Ärzten, Krankenhaus, Pflegediensten sowie die Entscheidung über die Durchführung ärztlicher Untersuchungen, Eingriffe, Medikation und Operationen. Die behandelnden Ärzte sind dem Bevollmächtigten gegenüber von der Schweigepflicht befreit. Umgang mit Behörden, Renten- und sonstigen Leistungsträgern – Er umfasst die Vertretung gegenüber Versorgungs- und Sozialämtern, privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungen, Rententrägern sowie Beihilfestellen etc. So kann der Bevollmächtigte einen Anwalt für Sie bestellen, einen Ausweis beantragen oder Sie bei der Rentenversicherung vertreten. Vermögensverwaltung – Sie befugt den Bevollmächtigten zur Kontoführung, zur Zahlung von Rechnungen sowie neue Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Kredite (auch Überziehungskredite) dürfen nicht aufgenommen werden. Ausgenommen sind bereits bestehende Kredite. Post- und Fernmeldeangelegenheiten Der Bevollmächtigte ist zum Entgegennehmen, Öffnen und Lesen Ihrer Post berechtigt. Das Lesen der E-Mails ist ebenfalls gestattet. Des Weiteren darf er Dritte anweisen, die an Sie gerichtete Post entgegenzunehmen und an ihn auszuhändigen (z. B. bei Heimaufenthalt). Die Vollmacht umfasst auch das Abschließen oder Kündigen eines Telefon- oder Handy-Vertrags in Ihrem Namen. Umgangs- und Besuchsrecht Hier wird geregelt, wer Sie besuchen darf und wer nicht. Der Bevollmächtigte ist dabei an Ihre früheren Entscheidungen gebunden. Ausnahmen bestehen, wenn Sie erkennbar nicht mehr daran festhalten wollen und/oder die Besucher nachweislich zu Ihrem Unwohl beitragen. Bestattung Der Bevollmächtigte entscheidet über Form und Ort, ist aber an Ihre geäußerten Wünsche gebunden. Immobiliengeschäfte Sie beinhalten An- und Verkauf von Immobilien. Wichtig: hier ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht/Vorsorgevollmacht erforderlich. Genehmigung des Gerichts Extrem weitreichende Entscheidungen darf Ihr Bevollmächtigter nicht treffen, die Entscheidung darüber obliegt dem Gericht (z. B. Unterbringung in einer geschlossenen Institution, Zwangsbehandlung, Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen wie das Anlegen von Bett- oder Bauchgurten, Verabreichung sedierender Medikamente, Durchführung massiver ärztlicher Eingriffe wie Amputationen oder schweren Herzoperationen). Widerruf der Vollmacht/Vorsorgevollmacht Jegliche Arten von Vollmachten sind jederzeit widerrufbar. Es ist ratsam, einen Widerruf schriftlich festzuhalten. Ihren Widerruf richten Sie direkt an die Person/en, die Sie bevollmächtigt haben. 11 Information zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht

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