Ausbildungsatlas Burgenlandkreis

Ausbildungsangebote Seite: 64 Bedienen von Baugeräten und -maschinen im Hoch-, Straßen- und Tiefbau • Vorbereiten der Bauarbeiten (z. B. Planen anhand von Skizzen und Zeichnungen; Einrichten und Sichern der Baustellen; Aufbauen der Arbeits- und Schutzgerüste; Verladen und Transportieren der Baugeräte zum Arbeitsort) • Arbeiten mit Kränen, Baggern, Raupen (z. B. Ausheben von Gräben; Herstellen von Gründungen; Abtragen von Oberböden; Einbauen und Verdichten von Böden; Einbauen von Fertigteilen; Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten wie u. a. hydraulische und pneumatische Systeme, Maschinenelemente, Tragkonstruktionen, Bremssysteme) Bedienen von Betonmischanlagen) • Umrüsten von Baugeräten mit verschiedenen mobilen Anbau-/Zusatzgeräten • Warten und Reparieren von Baugeräten (z. B. Nachfüllen von Kraft- und Schmierstoffen sowie Hydraulikölen; Prüfen der Funktion und Vornehmen der Einstellungen von Bauteilen, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen; Feststellen von Störungen; Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung) Arbeitsplätze bieten Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus, des Straßen- und Spezialtiefbaus sowie Garten- und Landschaftsbaubetriebe. Bewerberprofil: Gute Noten in Physik, Werken/Technik, Mathematik • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Reaktionsgeschwindigkeit • Räumliches Denken • Verantwortungsbewusstsein • Selbstständiges Arbeiten • Flexibilität Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre (m/w/d) Baugeräteführer © Dusan Petkovic - shutterstock.com Ein bedeutendes Dokument dein Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die eines Vertreters deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Ein bedeutendes Dokument dein Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die eines Vertreters deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 23

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