Wohnen und Demenz Burgenlandkreis

mächtigten wird bei gerichtlich bestellten Betreuern durch das Betreuungsgericht überprüft, ob sie in Ihrem Sinne handeln. Die Betreuungsverfügung kann – genau wie die Patientenverfügung – auch ergänzend zur Vorsorgevollmacht erstellt werden. 4.3 Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können volljährige, geschäftsfähige Personen ihre Behandlungswünsche für Situationen festhalten, in denen sie nicht mehr selbst entscheiden können. Das Gesetz GHࢉQLHUW GLH 3DWLHQWHQYHUI¾JXQJ DOV VFKULIWOLFKH Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, HeilbehandlunJHQ RGHU ¦U]WOLFKH (LQJULࢆH HLQZLOOLJW RGHU VLH untersagt. Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass Festlegungen für bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich sind, wenn durch diese Festlegungen Ihr Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Dafür müssen Sie in der Patientenverfügung genau bezeichnen, ob Sie LQ HLQH LQGL]LHUWH ¦U]WOLFKH %HKDQGOXQJ RGHU SࢊHJHrische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen. Die Ärztin oder der Arzt, aber auch alle anderen Personen, die mit Ihrer medizinischen Behandlung befasst sind, zum Beispiel Krankenhaus- und 3ࢊHJHSHUVRQDO P¾VVHQ HLQH GHUDUW YHUELQGOLFKH Patientenverfügung beachten, auch wenn keine Vertreterin oder kein Vertreter bestellt ist. Diese 9HUSࢊLFKWXQJ JLOW XQDEK¦QJLJ GDYRQ ZLH VFKZHU die Patientin oder der Patient erkrankt ist. Wenn Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigt haben oder das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis für Sie bestellt hat, ist diese Person verSࢊLFKWHW GLH 3DWLHQWHQYHUI¾JXQJ ]X SU¾IHQ ,KUHQ Behandlungswillen festzustellen und ihm AusGUXFN XQG *HOWXQJ ]X YHUVFKDࢆHQ 6LH GDUI QLFKW ihren Willen an die Stelle des Patientenwillens setzen. Sollte die Patientenverfügung nicht wirksam sein oder in einer bestimmten Situation nicht zuWUHࢆHQ ZLUG ,KU PXWPD¡OLFKHU :LOOH HUPLWWHOW ] % indem Angehörige befragt werden. Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern oder ggf. zu ändern, damit für die behandelnden Ärzte kein Zweifel besteht, dass die Verfügung Ihren aktuellen Willen widerspiegelt. Erneuerungen sind insbesondere angebracht, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, zum Beispiel durch Scheidung oder die Diagnose einer schweren Krankheit. Deshalb sollte im Vorfeld mit den Angehörigen über die Wünsche gesprochen werden. 4.4 Versicherungen Menschen mit Demenz sind nicht nur einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Auch von ihnen selbst kann ein erhöhtes Gefährdungsrisiko ausgehen. Was ist, wenn z.B. beim Kochen vergessen wird, den Herd auszuschalten? Oder wenn der Erkrankte im Straßenverkehr einen Unfall verursacht? Um in solchen Fällen gut abgesichert zu sein, sollte auf das Vorhandensein einer priYDWHQ +DIWSࢊLFKWYHUVLFKHUXQJ JHDFKWHW ZHUGHQ Aber auch andere Versicherungen wie etwa eine Rechtsschutzversicherung oder eine private Unfallversicherung können für Demenzerkrankte eine besondere Bedeutung haben. ੏ +DIWSࢊLFKWYHUVLFKHUXQJ Die meisten Versicherungen müssen nicht für Schäden eintreten, wenn der Schadensverursacher nicht deliktsfähig ist. ੏ Unfallversicherung: In den meisten alten Verträgen sind Menschen mit geistiger Behinderung und ähnlichen Einschränkungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Deshalb sollten Sie: Verträge überprüfen! Manche Versicherungen bieten Tarife für Menschen mit Demenz an. 27

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