Wohnen und Demenz Burgenlandkreis

© Robert Kneschke - AdobeStock.com 4.1 Vorsorgevollmacht Viele Demenzkranke sind irgendwann nicht mehr geschäftsfähig. Dann ist es zu spät, um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Sorgen Sie darum rechtzeitig vor. Mit einer Vorsorgevollmacht können vorsorglich eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnehmen. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt jedoch volles Vertrauen zu den Personen voraus, die in der Vollmacht bestimmt wurden. So können Sie jedoch eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden. Denn Angehörige können Demenzkranke nicht automatisch vertreten. Sie dürfen nur handeln, wenn sie in einer Vollmacht ausdrücklich dazu berechtigt wurden. Formelle und rechtliche Themen 4 25

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