Familienbroschüre Landkreis Leipzig

© Halfpoint - AdobeStock.com Schwangerschaft oder bei aus medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung berücksichtigt werden. Die Leistungen nach dem SGB II umfassen u.a.: · Regelbedarfe · Mehrbedarfe z.B. bei Schwangerschaft (siehe unten) · Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung · Beiträge zur gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung · ggf. Erstausstattung für Bekleidung oder Wohnung · Sofortzuschlag für Kinder · Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (siehe unten) Mehrbedarf für Schwangere nach SGB II Bereits während der Schwangerschaft erhalten Sie bei vorliegender Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II einen Mehrbedarf in Höhe von 17% (ab der 13. Schwangerschaftswoche) des jeweils gültigen Regelbedarfes und auch einen einmaligen Zuschuss für die Beschaffung von Schwangerschaftsbekleidung. Im Monat vor der Geburt Ihres Kindes wird Ihnen auf Antrag weiterhin ein zweckgebundener Zuschuss zur Bekleidungsausstattung und zur „sonstigen Ausstattung“ des zu erwartenden Kindes gewährt. Ihre jeweiligen Ansprechpartner erreichen Sie wie folgt: kjc@lk-l.de Standort Wurzen Friedrich-Ebert-Str. 2 | 04808 Wurzen Tel. 03433 24110 | kjc-wurzen@lk-l.de Wurzen, Friedrich-Ebert-Str. | Stadtsport halle (Bus) oder Lüptitzer Str. | VHS (Bus) Standort Grimma Südstr. 80 | Geb. 62 | 04668 Grimma Tel. 03433 241 20 | kjc-grimma@lk-l.de Grimma, Waldbardauer Str. (Bus) Standort Borna Brauhausstr. 8 | 04552 Borna Tel. 03433 24140 | kjc-borna@lk-l.de Borna (b. Leipzig), Mühlgasse (Bus) oder Bahnhofstr. | Markt (Bus) Standort Markkleeberg Hauptstr. 101 | 04416 Markkleeberg Tel. 03433 241 60 | kjc-markkleeberg@lk-l.de 3.5 Bildung und Teilhabe Besteht ein Anspruch auf soziale Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, können auf Antrag bestimmte Kosten übernommen werden, die durch das Bildungs- und Teilhabepaketes geförderten werden. Für was erhalten Sie Unterstützung? · Ausflüge der Tageseinrichtungen oder der Kindertagespflege (auch bei Tagesmüttern) · Ausflüge der Schule und des Hortes (Wandertage, Exkursionen, Museumsbesuche etc.) · Klassenfahrten und mehrtägige Ausflüge in Schulen, Kitas und Horten · Schulmaterial für das Schuljahr pauschal · Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule · Lernförderung bei Gefährdung der wesentlichen Lernziele · Mittagessen in der Kita und der Schule Zudem kann eine Leistung von pauschal 15€ im Monat nach Wunsch eingesetzt werden für: · Aktivitäten aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit · Unterricht in künstlerischen Fächern · angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung wie Theaterworkshops und angeleitete Museumsbesuche · Freizeiten (auch während der Schulferien möglich) 50

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