Familienbroschüre Landkreis Leipzig

© praewpailyn - AdobeStock.com Ratgeber Recht und Finanzen Für junge Familien gibt es zahlreiche rechtliche und finanzielle Hier den Überblick zu erhalten, ist nicht immer einfach. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Leistungen. Unterstützung – vor allem im Bereich Unterhalt im Jugendamt. Diese sind meist durch Hinweise auf das Internet ergänzt. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich stets über den aktuellen Stand informieren können. 1. Rund um Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht Kinder brauchen Verlässlichkeit und Sicherheit, dies gilt nicht nur für familiäre Beziehungen. Das Jugendamt berät und unterstützt Sie kostenfrei bei vielen Fragen zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht. Erkennt ein Vater die Vaterschaft nicht an oder sollen Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden, stehen Ihnen geschulte Mitarbeiter zur Seite – immer mit dem Ziel, zwischen den Eltern zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. Beratung und Unterstützung erhalten nach §18 SGB Vlll: · werdende und alleinstehende Eltern · Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung · Junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch 1.1 Vaterschaftsanerkennung Die Vaterschaftsanerkennung kann im Jugendamt kostenfrei von den Eltern, bereits auch schon vor der Geburt des Kindes, beurkundet werden. Hierzu ist die persönliche Vorsprache notwendig. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin. Eine Beurkundung der Vaterschaft ist selbstverständlich auch bei einem Standesamt am Wohnort oder bei einem Notar möglich. 1.2 Elterliche Sorge Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter die elterliche Sorge allein. Eltern können aber auch erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Diese Sorgeerklärung muss öffentlich beim Jugendamt oder beim Notar beurkundet werden. Die Erklärungen kann auch bereits vor Geburt des Kindes abgegeben werden. Im Vorfeld sollte genau abgewogen werden, was für das gemeinsame Kind am besten ist. Das Jugendamt berät Sie hierzu gerne. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin. Der Vater kann aber auch durch einen Antrag beim Familiengericht (ohne Zustimmung der Mutter) das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Dies gilt auch für Eltern, deren Kinder vor der Neuregelung (2013) geboren wurden. 1.3 Unterhalt – Beratung und Unterstützung Das Jugendamt berät und unterstützt Sie bei der Klärung der Abstammung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, des Mehr- und Sonderbedarfes der Kinder gegenüber deren Eltern bzw. Elternteilen, aber auch bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des betreuenden Elternteiles (Betreuungsunterhalt). Dabei werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Beraten und unterstützen kann das Jugendamt nur den unterhaltsberechtigten Elternteil. Eine persönliche Vorsprache mit Termin ist möglich. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung und Verpflichtung zum Mehr- und Sonderbedarf kann im Jugendamt kostenfrei beurkundet werden (=Unterhaltstitel). Eine persönliche Vorsprache ist hierfür erforderlich. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin. 45

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